Zum Betrug wird hier m.E. nicht aufgefordert.
Natürlich wird es im Juni 2007 schwierig sein, eine ATZ Vereinbarung bis Ende 12/2006 abzuschließen....
In der Sache wurden hier bereits alle Antworten abgegeben.
Der Nachweis der ATZ Vereinbarung bis 12/2006 ist bei Rentenantragstellung dem zuständigen Rentenversichgerungsträger vorzulegen. Dieser entscheidet dann für sein Verfahren, ob der Vertrauensschutzbestand vorliegt oder nicht, was vorlioegens neben der Höhe der Abschläge freilich auch einen früheren Rentenbeginn nach sich ziehen kann (Vgl. Altersrente für langjährig Versicherte).
MfG