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Vertrauensschutz bei Altersteilzeit

von Angelika22.06.2007 | 11:05
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8 Antworten

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Hallo, ich bin 1952 geboren und möchte im Oktober 2009 in Altersteilzeit gehen (Arbeitgeber ist einverstanden). Ich habe dies beim Arbeitgeber angemeldet. Gilt dafür auch der Vertrauensschutz, sodass ich ab 65 in Rente gehen könnte.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zum Betrug wird hier m.E. nicht aufgefordert.

Natürlich wird es im Juni 2007 schwierig sein, eine ATZ Vereinbarung bis Ende 12/2006 abzuschließen....

In der Sache wurden hier bereits alle Antworten abgegeben.

Der Nachweis der ATZ Vereinbarung bis 12/2006 ist bei Rentenantragstellung dem zuständigen Rentenversichgerungsträger vorzulegen. Dieser entscheidet dann für sein Verfahren, ob der Vertrauensschutzbestand vorliegt oder nicht, was vorlioegens neben der Höhe der Abschläge freilich auch einen früheren Rentenbeginn nach sich ziehen kann (Vgl. Altersrente für langjährig Versicherte).

MfG

7 Antworten

Batrixam 22.06.2007 | 11:39
Um den Vertrauensschutz für eine abschlagsfreie Rente ab 65.Lj zu haben, muss der Altersteilzeitvertrag verbindlich vor dem 01.01.2007 abgeschlossen worden sein. Ist dies nicht geschehen - also wurde die Altersteilzeit bislang nur beantragt - führt dies nicht zum Vertrauensschutz. Die einzige Möglichkeit der abschlagsfreien Rente ab 65.Lj ist dann die Erfüllung von 45 Jahren Pflichtbeiträgen. Sie können zwar (bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren) ab 65 bzw auch schon ab 63 in Rente gehen, aber dann mit einem entsprechenden Abschlag.
lotscheram 23.06.2007 | 11:45
Wenn der AG mit der ATZ ab 2009 einverstanden ist, sollte es doch auch möglich sein eine Vereinbarung jetzt abzuschließen, die ein Datum vor 2007 trägt, um von den Schutzbestimmungen zu profitieren. Zur Aussage Batrix wegen der 45 Jahre meine Ergänzung, dass diese Rente nicht vor 2012 in Anspruchgenommen werden kann, insoweit für Angelika, die ja 2009 gehen will, nicht in Frage käme.
lotscheram 23.06.2007 | 11:56
Bitte um Nachsicht, Angelika wollte 2009 nicht in Rente gehen, sondern die Altersteilzeit beginnen. Die Aussage wäre danach: Mit Vertrauenschutz Rente frühestens ab Vollendung des 62. Lbj. möglich, 10,8% Minderung, ohne Vertrauensschutz ab Vollendung des 63. Lbj. mit 9% Minderung, weil für 1952 Geborene das Lebensalter für den Rentenbeginn auf das 65. Lbj plus 6 Mon. angehoben wurde. Mit 45. Vers.Ja. wäre der Rentebeginn erst ab Vollendung des 65. Lbj. möglich, abschlagsfrei, wäre danach 2017.
?-?am 23.06.2007 | 12:55
lotscher, sie fordern hier zum Betrug auf
lotscheram 23.06.2007 | 14:46
Sehr geehrte Redaktionsmitglieder, bitte in meinem Beitrag vom 23.06.2007 11:45h den 1. Abschnitt mit dem Hinweis der Rückdatierung löschen. Danke User lotscher
bekissam 23.06.2007 | 16:13
Man könnte aber auch annehmen, er spekuliert nur über den in anderen Fällen mutmaßlich erfolgten Missbrauch der Stichtagsregelung und hat sich daher verschrieben. Eigentlich wollte er vielleicht schreiben: Wenn der AG mit der ATZ ab 2009 einverstanden ist, sollte es doch auch möglich "gewesen" sein eine Vereinbarung abzuschließen, die ein Datum vor 2007 trägt, um von den Schutzbestimmungen zu profitieren.
skatam 23.06.2007 | 18:57
so isses...
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