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Experten-Antwort

Vertrauensschutz bei Ausgleichszahlungen (§ 187a SGB VI)

von Matthias09.07.2026 | 11:47
268 Ansichten
5 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1968, bin langjährig versichert und habe in den letzten acht Jahren hohe Summen freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt, um die erwarteten Abschläge zu reduzieren. Wie sieht es nun mit Vertrauensschutz aus, wenn das Rentenalter für meinen Jahrgang Richtung 64 verschoben wird. Das höhlt den Zweck der geleisteten Zahlungen doch eigentlich aus, selbst wenn das Geld nicht verloren ist, aber deutlich später ausgezahlt wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Matthias,

 

Ihre Frage steht offensichtlich im engeren Zusammenhang mit den Vorschlägen, die von der Alterssicherungskommission am 23.06.2026 vorgestellt wurden. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich überhaupt noch nicht einschätzen, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus den Vorschlägen ergeben werden.

 

Mit der Beitragszahlung nach § 187a SGB VI haben Sie zusätzliche Entgeltpunkte erworben. Bei der Berechnung einer Rente, zu deren Leistungsfall bzw. Rentenbeginn die Beiträge bereits wirksam entreichtet sind, werden diese zusätzlichen Entgeltpunkte berücksichtigt, Das kann sowohl eine Altersrente sein als auch eine Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente. Je nach dem in welcher Höhe in der zu berechnenden Rente Abschläge tatsächlich anfallen, werden die zusätzlichen Beiträge Entgeltpunkte in unterschiedlicher Höhe nach sich ziehen. Auch wenn es zum jetzigen Zeitpunkt totale Spekulation ist. Sollten Sie davon betroffen sein, dass eine Altersrente für langjährig Versicherte erst später u. U. mit geringerem Abschlag in Anspruch genommen werden kann als das heute der Fall ist, verbessert das die Wirkung der zusätzlich gezahlten Beiträge auf die Höhe der Altersrente. 

 

Eine endgültige Beurteilung der Lage ist nach meiner Auffassung  erst möglich, wenn die Reformvorschläge in Gesetze eingegangen sind.

 

Viele Grüße 

 

  

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4 Antworten

Schnapsideeam 09.07.2026 | 12:06
Sie haben nur Entgeltpunkte gekauft, aber natürlich keine Garantie für ein noch mehrere Jahre in der Zukunft liegendes festes Rentenbeginn-Datum. Das ist selbsterklärend.
Oh Mannam 09.07.2026 | 13:03
Sie haben sich mit den Ausgleichszahlungen keinen bestimmten Rentenbeginn erkauft, sondern nur Abschläge ausgeglichen, daher wird auch der Zweck der Zahlungen nicht ausgehöhlt. Sie interpretieren da etwas nur in Ihrem Sinne!
Uweam 09.07.2026 | 14:44
Du hast dir Punkte gekauft und keinen Termin um in Rente zu gehen. Und wenn es mit 64 sein sollte hast du ja weniger Abschläge, kriegst du also noch mehr Rente
qwertam 10.07.2026 | 09:57
Sieh haben zu einem sehr günstigen Preis im Voraus Rentenpunkte kaufen dürfen. Alles andere ergibt sich mit der Zeit und neuen Gesetzen. Alles paletti.
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