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Vertrauensschutz bei Rente mit 60

von Harty07.10.2009 | 21:36
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Hallo, in einer Rentenmitteilung von 2008 meiner Rentenvers. wurde mir der frühestmögliche Zeitpunkt für eine Altersrente mit Abschlägen zum 01.02.2011 mitgeteilt. Dabei handelt es sich um eine Altersrente mit 60 wegen Arbeitslosigkeit. Die Voraussetzung dafür ist u.a. die Erfüllung der Vertrauensschutzregel. Diese Erfüllung wurde mir mit gleicher Rentenmitteilung ebenso bestätigt. Mein derzeitiger Arbeitsvertrag endet zum 31.12.2009. Das habe ich meiner AfA mitgeteilt. In dem dortigen Beratungsgespräch erhielt ich die Aussage, dass für mich kein Vertrauensschutz besteht. Begründung: Zwar sei ich zum Stichtag 01.01.2004 arbeitslos gewesen, da ich aber seit dem 01.01.2007 eine ununterbrochen anhaltende (also von 3- jähriger Dauer am Jahresende) Arbeit aufgenommen habe, habe ich somit einen neuen vollen Anspruch auf Alo-Geld I erworben. Die Vertrauensschutzregel gelte nicht, solange Alo-Geld I gezahlt wird. Was ist hier richtig,was ist falsch? Habe ich, unter der Prämisse, dass alle anderen Voraussetzungen, wie z.B. die 52 wöchige Arbeitslosigkeit, bis zu dem Zeitpunkt erfüllt werden, nun doch keinen frühestmöglichen Rentenanspruch zum 01.02.2011? Schon jetzt vielen Dank für die Antwort.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein einmal bestehender Vertrauensschutz (hier: Vorliegen von Arbeitslosigkeit am 01.01.2004) geht auch durch die spätere Aufnahme einer Beschäftigung bzw. durch einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verloren.

Sie können daher bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit zum 01.02.2011 mit Abschlag in Anspruch nehmen.

5 Antworten

Wolfgangam 07.10.2009 | 22:23
Hallo Harty, manche BA, AfA, ARGE sollte sich besser auf den eigenen Fachbereich konzentrieren ;-) Den 1x erworben Vertrauensschutz (alo 01.01.04) können Sie nicht mehr verlieren - nur was heißt das? ...wenn Sie alle weiteren Voraussetzungen für die AR nach Alo erfüllen sind Sie dabei, sonst nicht. - vor 1952 geboren, - mindestens 15 Jahre Wartezeit erfüllt (i. d. R. Pflichtbeitragszeiten), die letzte Rentenauskunft hat es bestätigt, - in den letzen 10 Jahren vor Rentenbeginn mind. 96 Monate Pflichtbeiträge ... auch Alo-Zeiten mit Leistungsbezug zählen dazu. - ab 58,5 mind. 52 Wochen alo So wie es scheint - und die AfA Sie nicht wieder vermittelt - werden Sie mit 60 in Rente kommen ...mit Abschlag von 18 %. Nehmen Sie aber das wohl höhere ALG so lange wie möglich mit, der Rentenabschlag nach 60 wird kleiner und die ALG-Beiträge erhöhen die Rente auch noch etwas. Lassen Sie sich doch spaßeshalber von der AfA mal die Rechtgrundlage für deren 'Meinung' zum Vertrauensschutz ausdrucken ;-)) Gruß w.
Rentenkingam 07.10.2009 | 22:47
hallo harty, die aussage die agentur für arbeit getroffen hat ist natürlich völliger blödsinn.natürlich haben sie vertrauensschutz.und wenn sie noch die 52 wochen alo erfüllen haben sie anspruch auf die altersrente.lassen sie sich nicht verunsichern. es ist beänstigend das die afa jetzt auch noch solche krass falschen aussagen zum rentenanspruch tätigt.einfach unfassbar diese stelle.ich frage mich ob das bewusst falsch beraten wird.das sind ja keine ausnahmefälle.
Keith Moonam 08.10.2009 | 09:15
Hallo Harty, hier liegt ganz offensichtlich ein größeres Mißverständnis vor. Der von der Agentur für Arbeit angesprochene Vertrauensschutz bezieht sich ausschließlich auf die BA-interne Regelung, wonach ein "Guthaben" an noch nicht "verbrauchtem" Alg I unter bestimmten Umständen auch über den 31.01.2006 hinaus bestehen bleibt. Bekanntlich wurde zum 01.02.2006 der Höchstanspruch auf Alg I zunächst von 960 Tagen (32 Monate) auf 540 Tage (18 Monate) gekappt und für bestimmte Altersgruppen erst später wieder auf bis zu 720 Tage (24 Monate) verlängert. Mit dem Vertrauensschutz bei der Rentenversicherung zum Stichtag 01.01.2004 (siehe Beitrag von Wolfgang) hat das jedoch nichts zu tun.
Keith Moonam 08.10.2009 | 10:09
Nachdem sie geschildert haben, daß bei Ihnen bereits ein "neuer" voller Anspruch auf Alg I entstanden ist, wäre es für Sie u.U. vorteilhafter, diesen ab 01.01.2010 erst vollständig in Anspruch zu nehmen. Bei einem hier unterstellten Anspruch in Höhe von 24 Monaten würden Sie noch bis einschl. Dezember 2011 Alg I beziehen können und müßten bei der anschliessenden Altersrente wegen Arbeitslosigkeit statt 18 % nurmehr 14,7 " Rentenabschläge hinnehmen. Der Vertrauensschutz für die Rente bleibt Ihnen trotzdem erhalten, denn niemand kann Sie zwingen, bereits mit 60 mit 18 % Abschlag in Rente zu gehen.
Hartyam 08.10.2009 | 13:09
Vielen Dank an alle, für diese wertvollen und für mich beruhigenden Infos.
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