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Vertrauensschutz durch ATZ-Vertrag

von Helmi13.03.2008 | 12:19
1195 Ansichten
3 Antworten

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Im Dez 2006 habe ich mit meinem Arbeitgeber einen ATZ-Vertrag - Beginn 1.12.2009 - geschlossen und mir somit den Vertrauensschutz (keine Erhöhung des Rentenzugangsalters) gesichert. Diesen Status habe ich zwischenzeitlich auch in meinem Rentenkonto bei der DRV vermerken lassen. Falls ich nun die ATZ-Vereinbarung wieder kündigen würde (gemäß Arbeitsvertrag in Verbindung mit unserem Manteltarifvertrag möglich) würde dann auch der "Vertrauensschutz-Status" wegfallen oder bleibt er mir auf alle Zeiten erhalten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ausschlaggebend für die Anwendung der Vertrauensschutzregelung ist allein das Vorliegen eines Altersteilzeitarbeitsvertrages am Stichtag. Eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zu einem späteren Zeitpunkt ist unbeachtlich.

2 Antworten

no nameam 13.03.2008 | 13:16
Der bleibt Ihnen. Es kommt nicht darauf an, ob die ATZ tatsächlich ausgeübt wird/wurde!
yogiam 14.03.2008 | 00:49
Bleibt das frühstmögliche Renteneintrittsalter 62J auch bestehen, wenn diese Vereinbarung rückwirkend rückgängig gemacht wird, um beispielsweise einen vollen Krankengeldanspruch (besteht der dann überhapt?) und eine Auszahlung der erworbenen Ansprüche bei einem Blockmodell zu erreichen? Vielen Dank schonmal für eine Antwort
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