Hallo,
ich befasse mich mit rechtlichen Themen und diesbezüglichen Fragen/Antworten (auf alle anderen Kommentierungen kann ich verzichten). Nun zu Ihrer berechtigten Frage:
Der Zugangsfaktor, mit dem die „Abschläge“ bestimmt werden, richtet sich nach dem Beginn der Erwerbsminderungsrente, nicht nach dem Leistungsfall. Da Sie mehr als 40 Jahre „Arbeitszeit“ haben und die Rente nach Vollendung Ihres 63. Lebensjahres beginnt, wird bei der Berechnung dieser Rente der Zugangsfaktor 1,0 betragen. Sie haben also keine Rentenabschläge. Im Rentenbescheid können Sie das in der Anlage „Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte“ nachlesen.
Das sehen Sie wenn Sie den Bescheid haben, ändern lässt sich das ohnehin nicht mehr.
Und einen Trost haben Sie: die EM Rente ist wegen der Zurechnungszeit immer höher als eine gleichzeitig beginnende Altersrente.
Das muss sich ja wohl beantworten lassen, ob es nach Leistungsfall geht oder nach Rentenbeginn. Was soll denn diese ausweichende Rede?
Wer hier dumm ist, beweisen Sie ja mit Ihrer überflüssigen Frage.
Noch haben Sie ja keinen Bewilligungsbescheid, auch wenn Sie „angeblich“ wissen, dass Sie eine Zusage bekommen. Sie wären nicht der erste, der das geglaubt hat und dann einen ablehnenden Bescheid erhalten hat.
Wer hier dumm ist, beweisen Sie ja mit Ihrer überflüssigen Frage.
Noch haben Sie ja keinen Bewilligungsbescheid, auch wenn Sie „angeblich“ wissen, dass Sie eine Zusage bekommen. Sie wären nicht der erste, der das geglaubt hat und dann einen ablehnenden Bescheid erhalten hat.
Der Bescheid ist bei meinem Anwalt und er möchte ihn erst prüfen - er hat mir nur die wichtigsten Eckdaten durchgegeben. Ich dachte so eine kleine Frage könnte man hier stellen.
Hallo,
ich befasse mich mit rechtlichen Themen und diesbezüglichen Fragen/Antworten (auf alle anderen Kommentierungen kann ich verzichten). Nun zu Ihrer berechtigten Frage:
Der Zugangsfaktor, mit dem die „Abschläge“ bestimmt werden, richtet sich nach dem Beginn der Erwerbsminderungsrente, nicht nach dem Leistungsfall. Da Sie mehr als 40 Jahre „Arbeitszeit“ haben und die Rente nach Vollendung Ihres 63. Lebensjahres beginnt, wird bei der Berechnung dieser Rente der Zugangsfaktor 1,0 betragen. Sie haben also keine Rentenabschläge. Im Rentenbescheid können Sie das in der Anlage „Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte“ nachlesen.
Klingt zwar nach KI, aber trotzdem danke. Das ist eine eindeutige Aussage.
Es ist traurig, was aus dem Forum geworden ist, ich habe eine ganz normale sachliche Frage gestellt. Da hätte man doch antworten können, nein es geht nach dem Beginn der Rente. Sie haben keine Abzüge mehr. Oder nein, es zählt der Leistungsfall und da sind Sie unter 63 und haben noch Abzüge. Es ist sehr traurig. Und ich lese hier bestimmt schon zehn Jahre mit.
Das sehen Sie wenn Sie den Bescheid haben, ändern lässt sich das ohnehin nicht mehr.
Und einen Trost haben Sie: die EM Rente ist wegen der Zurechnungszeit immer höher als eine gleichzeitig beginnende Altersrente.
Dann rufen Sie doch kurz Ihren Anwalt an und dann kann er Ihnen diese kleine Frage beantworten.
Und ob und warum ich hier im Forum antworte muss ich Ihnen gegenüber nun wirklich nicht beantworten - Sie müssen ja auch nicht begründen warum Sie das Forum fragen statt den Anwalt anzurufen.
KSC als kleinet Lakai der DRV hält sich für besonders schlau und allwissend. Surprise, Surprise, er ist es nicht
Dafür weiß hier aber jeder, dass Du nur ein Widerling ohne rentenrechtliche Kenntnisse bist , der sich hier nur meldet um seine Einsamkeit und Verbitterung auszuleben. Der Forenclown eben. Neben Dir erscheint auch ein Dorftrottel als Koryphäe!😂
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