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Experten-Antwort

Vertrauensschutz Erwerbsminderungsrente

von Fred29.08.2025 | 07:19
653 Ansichten
14 Antworten
Hallo, ich habe meinen Bescheid noch nicht, ich weiß aber dass ich ab 1. Oktober befristete Erwerbsminderungsrente bekomme. Im September werde ich 63 und habe 45 Jahre Arbeitszeit hinter mir. Der Leistungsfall ist allerdings bereits im März. Ist meine Erwerbsminderungsrenteabschlagsfrei, weil es sich nach dem Beginn rechnet oder hab ich noch ein paar Abschläge, weil es nach dem Leistungsfall geht?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.08.2025 | 09:13

Hallo,

ich befasse mich mit rechtlichen Themen und diesbezüglichen Fragen/Antworten (auf alle anderen Kommentierungen kann ich verzichten). Nun zu Ihrer berechtigten Frage:

 

Der Zugangsfaktor, mit dem die „Abschläge“ bestimmt werden, richtet sich nach dem Beginn der Erwerbsminderungsrente, nicht nach dem Leistungsfall. Da Sie mehr als 40 Jahre „Arbeitszeit“ haben und die Rente nach Vollendung Ihres 63. Lebensjahres beginnt, wird bei der Berechnung dieser Rente der Zugangsfaktor 1,0 betragen. Sie haben also keine Rentenabschläge. Im Rentenbescheid können Sie das in der Anlage „Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte“ nachlesen.

13 Antworten

KSCam 29.08.2025 | 07:28
Das sehen Sie wenn Sie den Bescheid haben, ändern lässt sich das ohnehin nicht mehr. Und einen Trost haben Sie: die EM Rente ist wegen der Zurechnungszeit immer höher als eine gleichzeitig beginnende Altersrente.
Fredam 29.08.2025 | 07:41
KSC schrieb

Das sehen Sie wenn Sie den Bescheid haben, ändern lässt sich das ohnehin nicht mehr.

Und einen Trost haben Sie: die EM Rente ist wegen der Zurechnungszeit immer höher als eine gleichzeitig beginnende Altersrente.

Das muss sich ja wohl beantworten lassen, ob es nach Leistungsfall geht oder nach Rentenbeginn. Was soll denn diese ausweichende Rede?
KSCam 29.08.2025 | 08:12
Fred schrieb

Das muss sich ja wohl beantworten lassen, ob es nach Leistungsfall geht oder nach Rentenbeginn. Was soll denn diese ausweichende Rede?

Ja schon, aber ich als privater Antworter brauche mir dazu in meiner Freizeit keine Gdanken machen über ein Thema das sich für den Kunden ohnehin nicht ändern lässt und das er in einigen Tage - wenn der Beschid da ist - ohnehin schwarz auf weiss ablesen kann. Vielleicht schreibt aber der Experte in seiner bezahlten Zeit eine Antwort die Sie zufriedn stellt. Grins - aber was nützt es wenn ich als Kunde heute schon weiß dass in der EM X,X% Abschalg drin sind, es sind auf jeden Fall weniger als die 13,2% die er bei der AR für langjährig Versicherte mit 63 hätte.
Fredam 29.08.2025 | 08:27
Spiegel schrieb

Wer hier dumm ist, beweisen Sie ja mit Ihrer überflüssigen Frage.

Noch haben Sie ja keinen Bewilligungsbescheid, auch wenn Sie „angeblich“ wissen, dass Sie eine Zusage bekommen. Sie wären nicht der erste, der das geglaubt hat und dann einen ablehnenden Bescheid erhalten hat.

Es ist traurig, was aus dem Forum geworden ist, ich habe eine ganz normale sachliche Frage gestellt. Da hätte man doch antworten können, nein es geht nach dem Beginn der Rente. Sie haben keine Abzüge mehr. Oder nein, es zählt der Leistungsfall und da sind Sie unter 63 und haben noch Abzüge. Es ist sehr traurig. Und ich lese hier bestimmt schon zehn Jahre mit.
Fred am 29.08.2025 | 08:30
Spiegel schrieb

Wer hier dumm ist, beweisen Sie ja mit Ihrer überflüssigen Frage.

Noch haben Sie ja keinen Bewilligungsbescheid, auch wenn Sie „angeblich“ wissen, dass Sie eine Zusage bekommen. Sie wären nicht der erste, der das geglaubt hat und dann einen ablehnenden Bescheid erhalten hat.

Der Bescheid ist bei meinem Anwalt und er möchte ihn erst prüfen - er hat mir nur die wichtigsten Eckdaten durchgegeben. Ich dachte so eine kleine Frage könnte man hier stellen.
KSCam 29.08.2025 | 09:08
Fred schrieb

Der Bescheid ist bei meinem Anwalt und er möchte ihn erst prüfen - er hat mir nur die wichtigsten Eckdaten durchgegeben. Ich dachte so eine kleine Frage könnte man hier stellen.

Dann rufen Sie doch kurz Ihren Anwalt an und dann kann er Ihnen diese kleine Frage beantworten. Und ob und warum ich hier im Forum antworte muss ich Ihnen gegenüber nun wirklich nicht beantworten - Sie müssen ja auch nicht begründen warum Sie das Forum fragen statt den Anwalt anzurufen.
Na ja!am 29.08.2025 | 10:46
Fred schrieb

Klingt zwar nach KI, aber trotzdem danke. Das ist eine eindeutige Aussage.

Hauptsache Sie sind jetzt zufrieden, auch wenn es an Ihrer tatsächlichen Rentenhöhe, wenn Sie diese denn überhaupt erhalten, nichts ändert.
Maximiliane am 29.08.2025 | 12:17
KSC schrieb

Das sehen Sie wenn Sie den Bescheid haben, ändern lässt sich das ohnehin nicht mehr.

Und einen Trost haben Sie: die EM Rente ist wegen der Zurechnungszeit immer höher als eine gleichzeitig beginnende Altersrente.

Und das ist eine riesen Sauerei. Jemand der bis 67 fleißig gearbeitet hat bekommt weniger Rente als jemand der sich bereits mit 50 auf die Faule Haut gelegt hat. Man sollte es so haben wie beim Krankengeld, 70 Prozent von der zukünftigen Altersrente
Anti-Maximilianeam 29.08.2025 | 13:12
Maximiliane schrieb

KSC als kleinet Lakai der DRV hält sich für besonders schlau und allwissend. Surprise, Surprise, er ist es nicht

Dafür weiß hier aber jeder, dass Du nur ein Widerling ohne rentenrechtliche Kenntnisse bist , der sich hier nur meldet um seine Einsamkeit und Verbitterung auszuleben. Der Forenclown eben. Neben Dir erscheint auch ein Dorftrottel als Koryphäe!😂
Feliam 01.09.2025 | 08:10
Anti-Maximiliane schrieb

Dafür weiß hier aber jeder, dass Du nur ein Widerling ohne rentenrechtliche Kenntnisse bist , der sich hier nur meldet um seine Einsamkeit und Verbitterung auszuleben. Der Forenclown eben. Neben Dir erscheint auch ein Dorftrottel als Koryphäe!😂

Und wieder so ein Beitrag ohne Sinn und Verstand. Jemand der so wenig Rentenrechliches Wissen hat wie Sie, sollte sich lieber mit seinen Äußerungen und Unterstellungen zurück halten. Von Ihnen kommt nichts konstruktives. Sie haben es sich zur Lebensaufgabe gemacht, andere zu verfolgen und wirres Zeug zu schreiben. Sie sind kein Gramm besser wie @Maximiliane.
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