Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Vertrauensschutz für Nonnen

von Benedikt26.11.2010 | 06:51
8488 Ansichten
6 Antworten
Genießt eine versicherungsfreie katholische Nonne, die am Stichtag 01.01.2004 ihre Ordenstätigkeit verrichtete, den Vertrauensschutz der "Beschäftigungslosigkeit" für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.11.2010 | 11:37

Hallo Benedikt,

ich gehe davon aus, dass für die betreffende Nonne eine Nachversicherung durchgeführt wurde, denn andernfalls kann ich mir nicht vorstellen, wie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein sollten.

In diesem Fall gilt die Zeit der Ordenstätigkeit als Beschäftigung (zumindest für Zwecke der Rentenversicherung), sodass aus meiner Sicht auch für den Vertrauensschutz nicht von Beschäftigungslosigkeit gesprochen werden kann. Ich gehe daher davon aus, dass Vertrauensschutz nicht vorliegt.

Ich würde Ihnen bzw. der betroffenen Nonne aber empfehlen, den Sachverhalt direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger abklären zu lassen. Es handelt sich um eine sehr spezielle Fallgestaltung, für die es keine einheitliche Festlegung gibt - der zuständige Rentenversicherungsträger könnte diesen Einzelfall vielleicht anders sehen und nur dieser kann eine verbindliche Entscheidung dazu treffen.

5 Antworten

Dr. Seltsamam 26.11.2010 | 07:54
Hat Sie denn überhaupt die Wartezeit und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt? Falls Nein, bringt auch der Vertrauensschutz nichts.
Benediktam 26.11.2010 | 08:04
Die Wartezeit und auch die übrigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Altersrente sind erfüllt.
Dr. Seltsamam 26.11.2010 | 08:21
Dann muss ich den Angaben von B2 zu 100% zustimmen. Kein Vertrauensschutz*
RFn am 26.11.2010 | 18:32
Es besteht bei der Ordensschwester höchstwahrscheinlich eine Versicherungsfreiheit nach § 5 SGB VI - Versicherungsfreiheit (Auszug) (1) Versicherungsfrei sind 3. ...., sowie satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften, wenn ihnen nach den Regeln der Gemeinschaft Anwartschaft auf die in der Gemeinschaft übliche Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter gewährleistet und die Erfüllung der Gewährleistung gesichert ist. ------------------------------------------------------------- Aus der Praxis : Unabhängig davon, wie und wann die die Beiträge entrichtet wurden (z. B. bevor die Ordensschwester den Schleier nahm oder durch die spezielle für diesen Personenkreis geschaffene Nachversicherung nach § 206 SGB VI), kann es meiner Meinung nach in der Praxis genauso wie für Beamte, Richter sowie nach § 6 SGB VI von der Versicherungspflicht befreite Personen nur den Anspruch auf die Regelaltersrente geben (wenn die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt ist). Daraus ist zu folgern, dass es keinen Vertrauensschutz gibt. Aber folgen Sie dem Rat des EXPERTEN, weil es sich bei Rente an Ordensmitglieder um einen seltenen und und deshalb auch speziellen Sachverhalt handelt.
B2am 26.11.2010 | 08:01
Benedikt schrieb

Die Wartezeit und auch die übrigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Altersrente sind erfüllt.

Hallo In § 237 SGB VI gibt es keine eigene Definition des Begriffs Arbeitslosigkeit. Diese steht vielmehr im § 119 SGB III. Ausgehend von der Definition von Arbeitslosigkeit in § 119 SGB III ist eine Nonne nicht arbeitslos. Daher kann meiner Meinung nach auch kein Besitzschutz bestehen. § 119 Arbeitslosigkeit (SGB III) (1) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der 1.nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit), 2.sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und 3.den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026