Hallo Zweifler,
soweit durch neue Gesetze oder Rechtsprechung Änderungen zu Ungunsten rentennaher Jahrgänge oder für Rentner erfolgen, wird meistens Vertrauensschutz gewährt. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Kürzungen in der Rentenberechnung schrittweise erfolgen. Der Vertrauensschutz richtet sich entweder nach Stichtagen, nach einem bestimmten Rentenbeginn oder dem Geburtsjahrgang der Rentenberechtigten. Bereits bewilligte Renten können durch nachträgliche Änderungen des Rentenrechts grundsätzlich nicht niedriger werden.
Was für eine dämliche Frage!😂
Was ist denn dämliches an der Frage?
Das einzig dämliche bist du mit deiner dämlichen Antwort!
Daran sieht man, dass Unwissende wie Du nicht mal kapieren, dass so etwas niemand beantworten kann. Stell Dich direkt bei den Doofen an.😂
Blubb!
Sogar zu dumm, den richtigen Wunschnamen eines anderen zu nutzen!🫣🤦♂️
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