Aus Gründen des Vertrauensschutzes können Versicherte, deren Arbeitsverhältnis durch eine vor dem 1.1.2004 erfolgte Vereinbarung nach dem 31.12.2003 beendet wird mit 60.Jahren in Rente gehen.
Allerdings mit einem Abschlag von 18 Prozent. Eine neu Beschäftigung vor dem 60. Lebensjahr ist hier unschädlich. Für den Bezug der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit müsse jedoch noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. 1. vor dem 1.1.52 geboren sein 2. mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben, 3. die Wartezeit vom 15 Jahren erfüllt haben 4. bei Beginn der Rente arbeislos und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos gewesen sein 5. innerhalb der letzten 10 Jahren vor Beginn der Rente mindestens 8 Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung haben.
Liegen diese Voraussetzungen vor, können Sie ab dem 60. Lebensjahr Rente beantragen, also z. Bsp. auch mit 61. Jahren.