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Vertrauensschutz Rente mit 60 wegen Arbeitslosigkeit?

von Simsalabim5001.02.2007 | 15:50
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, ich, Jahrgang 50, habe vor dem 31.12.2003 einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Das Arbeitsverhältnis endete am 30.04.2006. Zur Zeit bin ich arbeitssuchend bzw. ab demnächst arbeitslos gemeldet. 1) Wenn ich zwischen heute und meinem 60. Geburtstag eine Arbeitsverhältnis (befristet oder unbefristet) eingehe und dieses vor meinem 60 Geburtstag endet, habe ich dann weiterhin Anspruch auf die Rente mit 60? 2) Wenn diese Arbeitsverhältnis über meinen 60. Geburtstag andauert aber danach vor dem regulären Renteneintritt mit (65 + ??) endet kann ich dann sofort im Anschluss die Rente erhalten, also z. Bsp. mit 61 Jahren? für Ihre Mühe besten Dank im voraus

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Aus Gründen des Vertrauensschutzes können Versicherte, deren Arbeitsverhältnis durch eine vor dem 1.1.2004 erfolgte Vereinbarung nach dem 31.12.2003 beendet wird mit 60.Jahren in Rente gehen.

Allerdings mit einem Abschlag von 18 Prozent. Eine neu Beschäftigung vor dem 60. Lebensjahr ist hier unschädlich. Für den Bezug der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit müsse jedoch noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. 1. vor dem 1.1.52 geboren sein 2. mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben, 3. die Wartezeit vom 15 Jahren erfüllt haben 4. bei Beginn der Rente arbeislos und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos gewesen sein 5. innerhalb der letzten 10 Jahren vor Beginn der Rente mindestens 8 Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung haben.

Liegen diese Voraussetzungen vor, können Sie ab dem 60. Lebensjahr Rente beantragen, also z. Bsp. auch mit 61. Jahren.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo,

sofern der Antragsteller in Deutschland für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit vorher in Deutschland bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet war bzw. Leistungen von dort erhalten hat und auch zum Rentenbeginn arbeitslos ist, der kann während des Rentenbezugens auch im Ausland leben. Vertrauenschutzregelungen treffen nur noch für Personen zu, die bereits zum Jahreswechsel 2003/2004 arbeitslos waren oder eine Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag Ihres Arbeitgebers hatten. Für Personen, die 1946 und später geboren sind, hat der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter stufenweise von 60 auf 63 Jahre heraufgesetzt. Allerdings können nur noch Personen, die vor dem 01.01.1952 geboren sind diese Altersrente in Anspruch nehmen, die bei Rentenbeginn mit 60 Jahren einen Abschlag von 18 % zur Folge hat.

7 Antworten

Batrixam 01.02.2007 | 16:09
Der Vertrauensschutz auf die ALtersrente wegen Arbeitslosigkeit bleibt bestehen, auch wenn sie zwischendurch wieder ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen. Um jedoch die Rente dann tatsächlich in Anspruch nehmen zu können, müssen auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt sein: - mind. 15 Beitragsjahre insgesamt und - mind. 8 Pflichtbeitragsjahre (=Beschäftigung und auch Arbeitslosengeldbezug) in den letzten 10 Jahren vor dem Rentenbeginn und - mind. 52 Wochen Arbeitslosigkeit nach dem 58,5. Lebensjahr und - Vorliegen von Arbeitslosigkeit zum Rentenbeginn. D.h. sie könnten dann nicht direkt aus einer Beschäftigung die Altersrente beziehen. Allerdings könnte ja schon ein Anspruch auf eine andere Altersrente bestehen, für die keine Arbeitslosigkeit vorliegen muss.
Simsalabim50am 02.02.2007 | 10:47
Vielen Dank für die Infos! Das mit den 8 Jahren Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 10 Jahren trifft für mich eigentlich nicht zu. Mein Arbeitsverhältnis endete nach 39 Jahren und 4 Monaten. Bis 60 fehlen noch 4 Jahre und 2 Monate. D. h. zwischen 50 und 60 hatte ich bis jetzt 5 Jahre und 10 Monate ein Beschäftigungsverhältnis. Arbeitslosengeld kann man max. 18 Monate beziehen, macht zusammen 7 Jahre 4 Monate. Ist es richtig, dass es in diesem Fall dann eine Sonderregelung gibt?
Schadeam 02.02.2007 | 13:02
wenn Sie sich nach Ablauf des Arbeitslosengeldes bis Sie 60 sind weiterhin konsequent arbeitslos melden, sind die Voraussetzungen erfüllt. Das Geht auch dann, wenn Sie aus Vermögensgründen keinen ALG II Anspruch haben. In diesem Fall überbrückt die Arbeitslosigkeit die Lücke.
Pauleam 02.02.2007 | 18:15
... die 8 Jahre versicherungspflichtige Tätigkeit zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr machen mir Bange! Alle anderen Punkte erfülle ich. Was soll ich denn bis zu dem nun vielleicht späteren (63 Jahre) Rentenbeginn machen? Ich habe jetzt schon keinen Anspruch auf AlG1. AlG2 beantrage ich nicht, da ich den Staatsdienern nicht das Recht geben möchte, mich vor ihnen "nackend ausziehen" zu müssen! Und das vielleicht wegen 70 Euro Heizkostenzuschuss!! Mehr bekäme ich nicht, da meine Frau eine kleine EU-Rente hat, die die derzeitige Einkommensgrenze knapp überschreitet... Haleluja! Gruß Paule
Wolfgangam 03.02.2007 | 13:55
Nochmal mit Bitte an den Experten ! Bin in einer ähnlichen Situation. Jahrgang 51,seit 2003 arbeitslos und rechne nicht damit bis 2011 irgendeinen Job zu bekommen.Woher die 8 Jahre nehmen ? MFG Wolfgang
tippam 03.02.2007 | 15:02
von Rentenversicherung beraten lassen, die machen dass kostenlos u. neutral. der 10 Jahreszeitraum wrd durch bestimmte zeiten verlängert. z.B. 2 J. Arbeitsl. ohne Leistungsbezug verlängert den Zeitraum auf 12 Jahre.
yasminaam 03.02.2007 | 21:00
Kann eine Rente mit 60 auch Leuten die in Serbien leben geleistet werden?
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