Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie u.a. bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren. Außerdem müssen Sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt haben. Die frühere Altersgrenze von 60 Jahren für diese Altersrente wurde mittlerweile auf 65 Jahre angehoben.
Vertrauensschutzregelung:
Wenn Sie vor dem 1. Januar 1952 geboren sind und am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder Ihr Arbeitsverhältnis durch eine vor dem 1. Januar 2004 erfolgte Kündigung oder Vereinbarung nach dem 31. Dezember 2003 beendet wird oder Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2004 beendet worden ist und Sie an diesem Tag beschäftigungslos waren oder Sie vor dem 1. Januar 2004 Altersteilzeit vereinbart haben, können Sie aus Gründen des Vertrauensschutzes auch weiterhin ab 60 Jahren - allerdings mit Abschlägen von bis zu 18 Prozent - in Rente gehen.
Zu einer ausführlichen Beratung wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe. Die nächste Beratungsstelle finden Sie unter:
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