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Experten-Antwort

Vertrauensschutzregelung schwerbehinderte Menschen

von Ingo5622.02.2015 | 15:52
1586 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin im April 1956 geboren und bin seit 1994 50% Schwerbehindert. Meine Frage wäre ab wann kann man in Rente gehen. Ich lese immer mit 60 Jahren und 10 Monaten? Ist die Richtig. MfG. Ingo

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.02.2015 | 07:34

Hallo Ingo,

Sie haben Recht und können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei Vorliegen von 35 Versicherungsjahren frühestens mit 60 Jahren und 10 Monaten erhalten. Der Abschlag beträgt dann 10,8%.

6 Antworten

RSSam 22.02.2015 | 16:11
Die Frage können Sie sich selbst beantworten. 1.) Entweder schauen Sie in die letzte Rentenauskunft oder lassen sich eine anfordern oder 2.) nutzen den Rentenbeginnrechner: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Die Welt kann so einfach sein.
Maxam 22.02.2015 | 17:49
Ingo, Sie liegen schon richtig. Schwerbeh. 56 geb. 35 Beitragsj., kann mit 60 u 10 Monate in Rente. Jetzt die Kröte, 10,8% Abschlag. Alles nur schön für Leute die sich das leisten können.
Franz Lieberwolkwitzam 22.02.2015 | 18:22
Beamte haben keinen Abschlag von 10,8 %, die können aus dem Vollen Schöpfen. Nur die Schicht der gewöhnlichen Rentenbezieher, die bekommen solche Abschläge, weil sie nicht zu einer bevorrechtigten Altersvorsorgegruppe gehören (Beamte, Politiker, Ärzte, Architekten, Rechtsanwalte u.a.). Mit dem gewöhnlichen Rentenbezieher kanns man halt machen.
Maxam 22.02.2015 | 18:41
Ja lieber Franz das ist für mich nichts neues. nur die Kleinen werden gemolken. Unerträglich wie die Beamten absahnen, oft wenig Leistung, hohe Pensionen die wir mit unseren Steuern bezahlen. Die Beamten konnte man schon vor 30 J. durch Angestellte ersetzen, aber dieser Schwachsinn geht immer weiter egal welche Partei dran ist.
KSCam 22.02.2015 | 21:06
Schön dass Ihr wißt, dass Beamte keine Abschläge kennen.... Lest bitte mal die entsprechenden Gesetze, als Beamter in BaWü darf ich mich mal über die gleichen Abschläge erfreuen wie die Rentner der DRV. Oder ich arbeite bis 65+ analog der DRV um abschlagsfrei zu gehen. Hauptsache es werden Vorurteile gepflegt.
W*lfgangam 23.02.2015 | 20:04
Ergänzend: Und das ist kein 'Vertrauensschutz' in alte/bessere Regelungen für Renten an schwerbehinderte Menschen, sondern aktuell gängige Regelung - die Vertrauensschutzregelungen für ältere Schwerbehindert ggf. noch mit ATZ-Status wollen Sie jetzt nicht wissen. Sonst kommt da auch noch ein Flame-War hoch, wie es bildungsfremde 'Beamtenversorgungsunwissende' gern praktizieren ;-) Gruß w.
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