Hallo Cita,
die Frage, welchen Nutzen Sie durch diesen Ausweis haben, können wir Ihnen nicht umfassend beantworten. Hinsichtlich der Rentenversicherung kann Ihnen der Ausweis für ggf. anzuerkennende Ersatzzeiten nach § 250 SGB VI bzw. für anzuerkennende ausländische Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) etwas bringen.
Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte daran gehindert war, Beiträge zu zahlen, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR. Anzurechnende Ersatzzeiten werden für die Wartezeit und die Rentenberechnung berücksichtigt.
Das Fremdrentengesetz (FRG) ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen ausländische ("fremde") Zeiten in der deutschen Rentenversicherung zu berücksichtigen.
Ob für Sie entsprechende Zeiten berücksichtigt werden können, sollten Sie über Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen bzw. sich bei einer Auskunft- und Beratungsstelle informieren.