Hallo Maja,
Versicherte, die nach dem 1.1.1961 geboren sind, können grundsätzlich auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden.
Eine Vertrauensschutzregelung gilt für die Versicherten, die vor dem 2.1.1961 geboren sind. Diese genießen noch nach dem alten Recht Berufsschutz und können deshalb bei verminderter Erwerbsfähigkeit eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten.
Diese Rente wird an Versicherte gezahlt, die ihren bisherigen qualifizierten Beruf nicht mehr oder nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausüben können, in einem anderen Beruf aber noch mindestens 6 Stunden täglich einsetzbar sind. Hier prüft Ihr Rentenversicherungsträger jedoch, ob Ihnen eine anderer Tätigkeit zugemutet werden kann. Diese muss Ihrem Leistungsvermögen und Ihren Fähigkeiten entsprechen und Ihnen im Hinblick auf Ihre Ausbildung, den bisherigen beruflichen Werdegang und die erlangte soziale Stellung zumutbar sein.
Wir raten Ihnen, sich an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.