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Experten-Antwort

Verweisungsberuf_Verdrahtungselektriker

von Krohmer03.02.2012 | 10:20
2504 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich finde es unmöglich, dass die Rentenversicherung auf einen Beruf (eher Tätigkeit) verweist, den es nach der allgemeingültigen und aktuellen Beurfskunde nicht gibt!!!! In meinem Fall geht es um den Verweisungsberuf "Verdrahtungselektriker". Der Beitrag, den ich hier gefunden habe (https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… ist leider schon geschlossen, sonst hätte ich dort angeknüpft.... In diesem Beitrag wird immer wieder auf die Arbeitsagentur mit ihrer Tätigkeitsbeschreibung verwiesen. Ja, die Beschreibung der Tätigkeit als Elektroniker/in - Prüffeld findet man im BerufeNET, die des Verdrahtungselektriker aber nicht!!!! Ich habe jetzt alle möglichen Suchmöglichkeiten ausprobiert (unter Verdrahtunselektriker, Verdrahter, Draht, Elektriker etc.......) NICHTS!!!! Solche Tätigkeitesbeschreibungen gibt es in der Berufswelt (komme selbst aus dem Elektrobereich). Wenn es aber darum geht, einen berufskundlichen Nachweis bzw. verlässliche Beschreibung der Tätigkeit zu finden, würde man feststellen, da gibt es nichts!!!! Selbst, wenn man über die Jobbörse nach solchen Stellen sucht, findet man (Stand 03.02.12) gerade mal 62 Stellen bundesweit (die meinsten in Ostdeutschland)... Und auch hier ist die Bezeichnung nicht "Verdrahtungselektriker" (das kennt das System nicht), sondern "Verdrahter". Nun stellt sich die Frage, was die DRV mit Beschreibung zu "Verdrahtungselektriker" meint. Es wäre gut gewesen, wenn die DRV gesagt hätte, wo diese Beschreibung bei der Arbeitsagentur zu finden ist. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sicherlich ist mit Verdrahtungselektriker kein Neurochirurg gemeint ;-) ! In jedem Einzelfall muss der RV-Träger abwägen, ob eine Berentung oder eine berufliche Umorientierung der gangbare Weg ist. Hier kommt es auch mal zur Benennung von Verweisungstätigkeiten. Was immer dazu unklar ist, sollte direkt mit dem zuständ. RV-Träger geklärt werden. Ich bin sicher, dass das möglich ist.

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14 Antworten

Fritziam 03.02.2012 | 10:34
Hallo Um Auskunft geben zu können Brauchen wir ihr Geburtsdatum! Ansonsten die DRV versucht es immer wieder mit der gleichen Tour! Wir müssen auch ihr Leiden kennen ob der VB zumutbar ist! MfG
abcdefam 03.02.2012 | 11:38
Bei der Ablehnung meines Rentenantrags wurde ich auch auf den Beruf Verdrahtungselektriker verwiesen. Nachdem dagegen Klage eingereicht wurde ist mir ohne weitere Gutachten eine teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit anerkannt. Daher bin ich der Meinung, die RV ist bei dem Verweisungsberuf nicht sicher vor Gericht recht zu bekommen.
Krohmeram 03.02.2012 | 11:57
Vielen Dank für die schnellen Reaktionen! Ich sehe das so: Wenn auf die Tätigkeit verwiesen wird, kommt man notfalls in die Pflicht, dies zu begründen / zu belegen... Es reicht nicht, wenn ich gesagt bekomme, "...geh' zur Arbeitsagentur, die hat es..." Nein, sie hat es eben nicht! Warten wir mal ab, vielleicht meldet sich ein "Experte".
Riddelam 03.02.2012 | 11:20
Wenn der Versicherte in seinem "Antrag" bei der Berufsbezeichnung angibt"Verdrahtungselektriker" dann wird zunächsteinmal das so zur Entscheidung über den Antrag an den ärztlichen Dienst weitergegeben.Da es diesen Beruf nicht gibt wird eine Arbeitsplatzbeschreibung beim Arbeitgeber erhoben.Hier wird dann angegeben was der Versichete im Einzelnen zu tun hat.Oder man erstellt ein Berufsbild.
Arbeiteram 03.02.2012 | 12:07
Zitat von Krohmer anzeigenausblenden
Krohmer schrieb

Hallo,

ich finde es unmöglich, dass die Rentenversicherung auf einen Beruf (eher Tätigkeit) verweist, den es nach der allgemeingültigen und aktuellen Beurfskunde nicht gibt!!!!

In meinem Fall geht es um den Verweisungsberuf "Verdrahtungselektriker". Der Beitrag, den ich hier gefunden habe (https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=17799) ist leider schon geschlossen, sonst hätte ich dort angeknüpft....

In diesem Beitrag wird immer wieder auf die Arbeitsagentur mit ihrer Tätigkeitsbeschreibung verwiesen. Ja, die Beschreibung der Tätigkeit als Elektroniker/in - Prüffeld findet man im BerufeNET, die des Verdrahtungselektriker aber nicht!!!! Ich habe jetzt alle möglichen Suchmöglichkeiten ausprobiert (unter Verdrahtunselektriker, Verdrahter, Draht, Elektriker etc.......) NICHTS!!!!

Solche Tätigkeitesbeschreibungen gibt es in der Berufswelt (komme selbst aus dem Elektrobereich). Wenn es aber darum geht, einen berufskundlichen Nachweis bzw. verlässliche Beschreibung der Tätigkeit zu finden, würde man feststellen, da gibt es nichts!!!!

Selbst, wenn man über die Jobbörse nach solchen Stellen sucht, findet man (Stand 03.02.12) gerade mal 62 Stellen bundesweit (die meinsten in Ostdeutschland)... Und auch hier ist die Bezeichnung nicht "Verdrahtungselektriker" (das kennt das System nicht), sondern "Verdrahter". Nun stellt sich die Frage, was die DRV mit Beschreibung zu "Verdrahtungselektriker" meint.

Es wäre gut gewesen, wenn die DRV gesagt hätte, wo diese Beschreibung bei der Arbeitsagentur zu finden ist.

Danke

[/quote]

Nach 2 Minuten stöbern im Inet habe ich Ihnen mal folgendes rausgesucht :

"Der Beruf des Verdrahtungselektrikers stellt einen Unterfall des Berufs des Elektroanlagenmonteurs dar ( vgl . dazu Informationen im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit , Stichwort " Elektroanlagenmonteur / in "), wobei aus dem typischen Tätigkeitsspektrum das Verdrahten im Vordergrund steht . Verdrahtungsarbeiten fallen häufig bei Schaltschränken an . Gemäß dem Urteil des 14 . Senats vom 11 . 12 . 2008 - L 14 R 16 / 07 werden von Verdrahtungselektrikern Geräte in Kleinserien an Einzelarbeitsplätzen verdrahtet und teilweise auch geprüft . "

Sie sehen, offensichtlich gibt es den Beruf also doch...

[/quote]

Ich sehe das doch ein wenig anders. Den Beruf "Verdrahter" bzw. Verdrahtungselektriker" gibt es nicht. Dabei handelt es sich lediglich um eine Tätigkeit.

Das Verdrahten an sich kann es in sämtlichen Berufen des Elektrobereichs geben, wie auch bei Elektroanlagenmonteuren.

Die RV sieht sich in der Lage zu beurteilen, was ein Verdrahter (und unter welchen Arbeitsbedingungen) macht. Sie verweist einen darauf, da alles andere (wie z.B. Montieren von Elektroanlagen) nicht mehr möglich ist.

=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=17799) ist leider schon geschlossen, sonst hätte ich dort angeknüpft.... In diesem Beitrag wird immer wieder auf die Arbeitsagentur mit ihrer Tätigkeitsbeschreibung verwiesen. Ja, die Beschreibung der Tätigkeit als Elektroniker/in - Prüffeld findet man im BerufeNET, die des Verdrahtungselektriker aber nicht!!!! Ich habe jetzt alle möglichen Suchmöglichkeiten ausprobiert (unter Verdrahtunselektriker, Verdrahter, Draht, Elektriker etc.......) NICHTS!!!! Solche Tätigkeitesbeschreibungen gibt es in der Berufswelt (komme selbst aus dem Elektrobereich). Wenn es aber darum geht, einen berufskundlichen Nachweis bzw. verlässliche Beschreibung der Tätigkeit zu finden, würde man feststellen, da gibt es nichts!!!! Selbst, wenn man über die Jobbörse nach solchen Stellen sucht, findet man (Stand 03.02.12) gerade mal 62 Stellen bundesweit (die meinsten in Ostdeutschland)... Und auch hier ist die Bezeichnung nicht "Verdrahtungselektriker" (das kennt das System nicht), sondern "Verdrahter". Nun stellt sich die Frage, was die DRV mit Beschreibung zu "Verdrahtungselektriker" meint. Es wäre gut gewesen, wenn die DRV gesagt hätte, wo diese Beschreibung bei der Arbeitsagentur zu finden ist. Danke
Geh Arbeiten
B´sonam 03.02.2012 | 12:46
Zitat von Krohmer anzeigenausblenden
Krohmer schrieb

Hallo,

ich finde es unmöglich, dass die Rentenversicherung auf einen Beruf (eher Tätigkeit) verweist, den es nach der allgemeingültigen und aktuellen Beurfskunde nicht gibt!!!!

In meinem Fall geht es um den Verweisungsberuf "Verdrahtungselektriker". Der Beitrag, den ich hier gefunden habe (https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=17799) ist leider schon geschlossen, sonst hätte ich dort angeknüpft....

In diesem Beitrag wird immer wieder auf die Arbeitsagentur mit ihrer Tätigkeitsbeschreibung verwiesen. Ja, die Beschreibung der Tätigkeit als Elektroniker/in - Prüffeld findet man im BerufeNET, die des Verdrahtungselektriker aber nicht!!!! Ich habe jetzt alle möglichen Suchmöglichkeiten ausprobiert (unter Verdrahtunselektriker, Verdrahter, Draht, Elektriker etc.......) NICHTS!!!!

Solche Tätigkeitesbeschreibungen gibt es in der Berufswelt (komme selbst aus dem Elektrobereich). Wenn es aber darum geht, einen berufskundlichen Nachweis bzw. verlässliche Beschreibung der Tätigkeit zu finden, würde man feststellen, da gibt es nichts!!!!

Selbst, wenn man über die Jobbörse nach solchen Stellen sucht, findet man (Stand 03.02.12) gerade mal 62 Stellen bundesweit (die meinsten in Ostdeutschland)... Und auch hier ist die Bezeichnung nicht "Verdrahtungselektriker" (das kennt das System nicht), sondern "Verdrahter". Nun stellt sich die Frage, was die DRV mit Beschreibung zu "Verdrahtungselektriker" meint.

Es wäre gut gewesen, wenn die DRV gesagt hätte, wo diese Beschreibung bei der Arbeitsagentur zu finden ist.

Danke

[/quote]

Nach 2 Minuten stöbern im Inet habe ich Ihnen mal folgendes rausgesucht :

"Der Beruf des Verdrahtungselektrikers stellt einen Unterfall des Berufs des Elektroanlagenmonteurs dar ( vgl . dazu Informationen im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit , Stichwort " Elektroanlagenmonteur / in "), wobei aus dem typischen Tätigkeitsspektrum das Verdrahten im Vordergrund steht . Verdrahtungsarbeiten fallen häufig bei Schaltschränken an . Gemäß dem Urteil des 14 . Senats vom 11 . 12 . 2008 - L 14 R 16 / 07 werden von Verdrahtungselektrikern Geräte in Kleinserien an Einzelarbeitsplätzen verdrahtet und teilweise auch geprüft . "

Sie sehen, offensichtlich gibt es den Beruf also doch...

[/quote]

Ich sehe das doch ein wenig anders. Den Beruf "Verdrahter" bzw. Verdrahtungselektriker" gibt es nicht. Dabei handelt es sich lediglich um eine Tätigkeit.

Das Verdrahten an sich kann es in sämtlichen Berufen des Elektrobereichs geben, wie auch bei Elektroanlagenmonteuren.

Die RV sieht sich in der Lage zu beurteilen, was ein Verdrahter (und unter welchen Arbeitsbedingungen) macht. Sie verweist einen darauf, da alles andere (wie z.B. Montieren von Elektroanlagen) nicht mehr möglich ist.

=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=17799) ist leider schon geschlossen, sonst hätte ich dort angeknüpft.... In diesem Beitrag wird immer wieder auf die Arbeitsagentur mit ihrer Tätigkeitsbeschreibung verwiesen. Ja, die Beschreibung der Tätigkeit als Elektroniker/in - Prüffeld findet man im BerufeNET, die des Verdrahtungselektriker aber nicht!!!! Ich habe jetzt alle möglichen Suchmöglichkeiten ausprobiert (unter Verdrahtunselektriker, Verdrahter, Draht, Elektriker etc.......) NICHTS!!!! Solche Tätigkeitesbeschreibungen gibt es in der Berufswelt (komme selbst aus dem Elektrobereich). Wenn es aber darum geht, einen berufskundlichen Nachweis bzw. verlässliche Beschreibung der Tätigkeit zu finden, würde man feststellen, da gibt es nichts!!!! Selbst, wenn man über die Jobbörse nach solchen Stellen sucht, findet man (Stand 03.02.12) gerade mal 62 Stellen bundesweit (die meinsten in Ostdeutschland)... Und auch hier ist die Bezeichnung nicht "Verdrahtungselektriker" (das kennt das System nicht), sondern "Verdrahter". Nun stellt sich die Frage, was die DRV mit Beschreibung zu "Verdrahtungselektriker" meint. Es wäre gut gewesen, wenn die DRV gesagt hätte, wo diese Beschreibung bei der Arbeitsagentur zu finden ist. Danke
Nach 2 Minuten stöbern im Inet habe ich Ihnen mal folgendes rausgesucht : "Der Beruf des Verdrahtungselektrikers stellt einen Unterfall des Berufs des Elektroanlagenmonteurs dar ( vgl . dazu Informationen im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit , Stichwort " Elektroanlagenmonteur / in "), wobei aus dem typischen Tätigkeitsspektrum das Verdrahten im Vordergrund steht . Verdrahtungsarbeiten fallen häufig bei Schaltschränken an . Gemäß dem Urteil des 14 . Senats vom 11 . 12 . 2008 - L 14 R 16 / 07 werden von Verdrahtungselektrikern Geräte in Kleinserien an Einzelarbeitsplätzen verdrahtet und teilweise auch geprüft . " Sie sehen, offensichtlich gibt es den Beruf also doch...
abcdefam 03.02.2012 | 12:16
@Arbeiter Deine Kommentare sind überflüssig wie ein Kropf. Es macht den Eindruck, du schickst die Leute gern arbeiten, weil ja jemand deine Stütze zahlen muss.
?am 03.02.2012 | 12:29
Wenn Sie wissen wollen, worum es sich bei dieser Tätigkeit handelt besteht im Prinzip die Möglichkeit, beim RV-Träger anzurufen und nachzufragen. Oder Sie fordern eine schriftliche Definition an, das dürfte doch wohl kein Problem darstellen. Darüber hinaus haben Sie noch die Möglichkeit des Widerspruches.
Riddelam 03.02.2012 | 12:39
sorry bitte. Also es wird doch wohl jeder wissen,was er für einen Beruf erlernt hat und was er derzeit aktuell für einen Beruf /Tätigkeit ausübt.Traktorist und Melker scheiden hierbei nun mal aus.Wenn ich den Verdrahter frage was machst du denn für nen job dann sagt der na ja ich mach sowas mit Elektrik an einem Kasten.Ja was denn genau? Na halt so verdrahten.Hallo was soll da die DRV draus machen?
Riddelam 03.02.2012 | 12:37
bedauerlich,dass sich gearde ein Arbeiter so saudumm darstellt. Und im Ernst.Es wird doch wohl jeder wissen was er mal gelernt hat und was er derzeit aktuell für eiinedn Beruf
Arbeiteram 03.02.2012 | 12:58
Ich bin in Rente. Wenn etwas überflüssig ist dann sind das deine Unterstellungen von wegen Stütze.
Pfostenpflegeram 03.02.2012 | 13:51
Verdrahtungselektriker bauen (verdrahten und prüfen) Geräte. Es kann ja wohl so schwierig nicht sein, dass bei dieser Bezeichnung auch ohne nähere Angaben der Deutschen Rentenversicherung zu erraten. Versuchen Sie es doch einfach einmal mit dem Berufs des Elektroanlagenmonteurs, wenn Sie es nicht so genau wissen sollten. Außerdem gab es bereits eine Expertenantwort zum Thema: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Google hilft.
Krohmeram 03.02.2012 | 20:25
Zitat von B´son anzeigenausblenden
Hallo, ich finde es unmöglich, dass die Rentenversicherung auf einen Beruf (eher Tätigkeit) verweist, den es nach der allgemeingültigen und aktuellen Beurfskunde nicht gibt!!!! In meinem Fall geht es um den Verweisungsberuf "Verdrahtungselektriker". Der Beitrag, den ich hier gefunden habe (https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… ist leider schon geschlossen, sonst hätte ich dort angeknüpft.... In diesem Beitrag wird immer wieder auf die Arbeitsagentur mit ihrer Tätigkeitsbeschreibung verwiesen. Ja, die Beschreibung der Tätigkeit als Elektroniker/in - Prüffeld findet man im BerufeNET, die des Verdrahtungselektriker aber nicht!!!! Ich habe jetzt alle möglichen Suchmöglichkeiten ausprobiert (unter Verdrahtunselektriker, Verdrahter, Draht, Elektriker etc.......) NICHTS!!!! Solche Tätigkeitesbeschreibungen gibt es in der Berufswelt (komme selbst aus dem Elektrobereich). Wenn es aber darum geht, einen berufskundlichen Nachweis bzw. verlässliche Beschreibung der Tätigkeit zu finden, würde man feststellen, da gibt es nichts!!!! Selbst, wenn man über die Jobbörse nach solchen Stellen sucht, findet man (Stand 03.02.12) gerade mal 62 Stellen bundesweit (die meinsten in Ostdeutschland)... Und auch hier ist die Bezeichnung nicht "Verdrahtungselektriker" (das kennt das System nicht), sondern "Verdrahter". Nun stellt sich die Frage, was die DRV mit Beschreibung zu "Verdrahtungselektriker" meint. Es wäre gut gewesen, wenn die DRV gesagt hätte, wo diese Beschreibung bei der Arbeitsagentur zu finden ist. Danke
Nach 2 Minuten stöbern im Inet habe ich Ihnen mal folgendes rausgesucht : "Der Beruf des Verdrahtungselektrikers stellt einen Unterfall des Berufs des Elektroanlagenmonteurs dar ( vgl . dazu Informationen im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit , Stichwort " Elektroanlagenmonteur / in "), wobei aus dem typischen Tätigkeitsspektrum das Verdrahten im Vordergrund steht . Verdrahtungsarbeiten fallen häufig bei Schaltschränken an . Gemäß dem Urteil des 14 . Senats vom 11 . 12 . 2008 - L 14 R 16 / 07 werden von Verdrahtungselektrikern Geräte in Kleinserien an Einzelarbeitsplätzen verdrahtet und teilweise auch geprüft . " Sie sehen, offensichtlich gibt es den Beruf also doch...
Ich sehe das doch ein wenig anders. Den Beruf "Verdrahter" bzw. Verdrahtungselektriker" gibt es nicht. Dabei handelt es sich lediglich um eine Tätigkeit. Das Verdrahten an sich kann es in sämtlichen Berufen des Elektrobereichs geben, wie auch bei Elektroanlagenmonteuren. Die RV sieht sich in der Lage zu beurteilen, was ein Verdrahter (und unter welchen Arbeitsbedingungen) macht. Sie verweist einen darauf, da alles andere (wie z.B. Montieren von Elektroanlagen) nicht mehr möglich ist.
B´sonam 06.02.2012 | 14:04
Haben sie das zitierte Urteil des LSG gelesen ? Nochmal ganz kurz : "Der Beruf des Verdrahtungselektrikers stellt einen Unterfall des Berufs des Elektroanlagenmonteurs dar ..." Also nicht nur die Rentenversicherung ist der abwegigen Meinung, dass es des Verdrahtungselektriker als BERUF gibt, sondern wohl auch das LSG... Btw, wenn sie sich so sicher sind, dass der Verdrahtungselektriker kein Verweisungsberuf ist, dann sollte es doch ein leichtes sein, die Entscheidung der Rentenversicherung von einem SG "aus der Welt schaffen zu lassen"...
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