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Experten-Antwort

Verweisungstätigkeiten

von Ehefrau19.02.2015 | 07:42
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25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, Die Erwerbsminderungsrente meines Mannes wurde abgelehnt. Ein Bekannter sagte uns jetzt, der Bescheid sei nicht korrekt erstellt. Da hätten Verweisungsberufe stehen müssen. Ich habe versucht, das nachzulesen, aber bin unsicher .Es stimmt, dass bei ihm mehrere Sachen ausgeschlossen wurden, die er nicht machen darf. Schwer heben, Kopf drehen, nur im Sitzen arbeiten. Kann mir jemand dazu etwas sagen ? Sollten wir nochmal nachfragen ? Im Bescheid steht nur ,dass es abgelehnt wurde, sonst eigentlich gar nichts. Wir haben dann das Gutachten gelesen, aber da steht nur, was er nicht darf..

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ehefrau,

seit der Änderung des Rechts hinsichtlich der Renten wegen Erwerbsminderung zum 1.1.2001 ist der allgemeine Arbeitsmarkt maßgend für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit. Hier erübrigt sich die Angabe eines Verweisungsberufes. Vertrauensschutz genießt der Versicherte, der zum 1.1.2001 das 40. Lebensjahr bereits vollendet hat. Wer also vor dem 2.1.1961 geboren ist, kann noch auf einen sogenannten Berufschutz vertrauen. Im Ablehnugsbescheid ist dann ein Verweisungsberuf anzuführen, wenn der Versicherte vor dem 2.1.1961 geboren ist und einen Beruf als Facharbeiter oder einen Beruf mit entsprechender Qualifikation ausgeübt hat.

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24 Antworten

Nachfrageam 19.02.2015 | 07:58
Wann ist er denn geboren?
asbam 19.02.2015 | 08:54
Wenn Ihr Mann nach dem 01.01.1961 geboren ist, hat Ihr "Bekannter" keine Ahnung von der Rentenversicherung. Lassen Sie sich besser in einer Beratungsstelle vor Ort beraten. Die haben Ahnung.
Ehefrauam 19.02.2015 | 12:42
Vielen Dank für die Antworten, Es war aber, glaube ich was anderes gemeint. Mein Mann ist Jahrgang 58, aber er ist Aussiedler und hatte in der Jugend nie einen Beruf gelernt . Es geht darum,das bei ihm viele Tätigkeiten ausscheiden, weil er das nicht arbeiten soll oder kann . Nicht immer sitzen, aber auch nichts heben, er hat auch einen Sprachfehler , der Arbeit am Telefon oder mit Kunden schwer macht. Unser Bekannter meint, wenn so viel zusammenkommt, muss geprüft werden, ob es irgendwelche Arbeitsplätze für ihn gibt. Deshalb muss ein Beruf genannt werden, den er ausüben kann ?
ottonormalVerbraucheram 19.02.2015 | 13:06
Hallo Ihrem Mann muss KEINE Tätigkeit benannt werden°! ABER sie müssen mit Hilfe DGB Rechtsschutz, VDK,SOVD, Sozialrechtsanwalt Beweisen das es für ihren Gatten keine Tätigkeit am Allgemeinen Arbeitsmarkt gibt! Schwer aber nicht immer UNMÖGLICH! Im Rest ihres Lebens Bedanken sie sich dann durch nicht Wahl bei der SPD!
Claraam 19.02.2015 | 13:31
Das Risiko der Arbeitsplatzvermittlung obliegt der Agentur für Arbeit und nicht dem Rentenversicherungsträger. Da Ihr Mann keinen Beruf erlernt hat, ist alles korrekt gelaufen, soweit sich das nach Ihrer Schilderung beurteilen lässt, wenn er auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wirklich mindestens drei Stunden erwerbstätig sein kann.
Claraam 19.02.2015 | 15:28
SECHS Stunden! Vertan...
Schorscham 19.02.2015 | 15:02
Was kann denn die SPD dafür, wenn jemand, der vor 1961 geboren wurde, keinen qualifizierten Beruf ausgeübt und somit keinen Anspruch auf BU-Rente hat? Für Berufslose gab es auch nach dem alten Rentenrecht keine BU-Rente. Die Hürden für eine volle EM-Rente sind nach dem neuen Rentenrecht sogar etwas niedriger als früher, wo es noch Erwerbsunfähigkeitsrenten gab. Aber Hauptsache, man hat mal wieder gemeckert, was?
ottonormalVerbraucheram 19.02.2015 | 16:29
Im Rest ihres Lebens Bedanken sie sich dann durch nicht Wahl bei der SPD!
Was kann denn die SPD dafür, wenn jemand, der vor 1961 geboren wurde, keinen qualifizierten Beruf ausgeübt und somit keinen Anspruch auf BU-Rente hat? Für Berufslose gab es auch nach dem alten Rentenrecht keine BU-Rente. Die Hürden für eine volle EM-Rente sind nach dem neuen Rentenrecht sogar etwas niedriger als früher, wo es noch Erwerbsunfähigkeitsrenten gab. Aber Hauptsache, man hat mal wieder gemeckert, was?
Hallo Über eine Tatsache kann man mit mir nicht diskutieren, ich Beobachte diese Truppe im Bund Länder Städte und Gemeinden seit 1965 Die Haben in diesen 50 Jahren immer viel Versprochen und nichts gehalten, im Gegenteil das war immer die grösste Sozialabbau Partei! Wer SPD Wählt ist mit dem Klammerbeutel Gepudert PS Fehler sind gewollt!
Leseram 19.02.2015 | 19:28
Dann würde ich einmal durch einen Rechtsbeistand oder unabhängigen Rentenberater prüfen lassen, ob nicht eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vorliegt, das wird bei der DRV gerne und oft vergessen. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
HotRodam 19.02.2015 | 20:05
Du musst einfach mal bei TACHELES vorbeischauen und die Beiträge des genialen Herrn Z. lesen. Der ist sogar schon mal bis zum BVerfG vorgedrungen. Da aber den Richtern offenbar die Argumente ausgegangen sind, haben sie 2 als Mißbrauchsgebühren getarnte Geldstrafen von je €150 gegen ihn verhängt. Herr Z. hat z.B. empirisch nachgewiesen, daß Nettolöhne unter €1.977 unzumutbar sind und dass in den Regelsätzen noch nicht einmal Geld für Zahnbürsten enthalten ist !
HotRodam 19.02.2015 | 19:32
Genau so ist das ! Deshalb kann man nur noch die LINKS-Partei wählen, damit dieses grundgesetzwidrige Hartz4 endlich durch ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzt wird. Wer unbedingt arbeiten will, darf das dann gerne weiterhin tun !
ffffffffuam 19.02.2015 | 19:37
damit dieses grundgesetzwidrige Hartz4
Hallo HotRod, können Sie mir bitte das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nennen, in dem dieses festgestellt wurde? Ich habe nämlich auch gerade Probleme mit dem Jobcenter.
ffffffffuam 19.02.2015 | 20:23
Also gibt es kein Urteil? Dann ist das was Sie hier erzählen ja nur heiße Luft. Dann sind Sie ja auch nur so ein weitere ... Naja. Ich möchte ja niemand beschimpfen.
HotRodam 19.02.2015 | 20:31
Urteile zugunsten der Hartz4-Empfänger sind politisch nicht gewollt. Wer sich dagegen wehren will, bekommt rechtswidrige Mißbrauchsgebühren aufgebrummt. Das kann man alles bei Herrn Z. nachlesen !
Alexsandraam 19.02.2015 | 20:47
@HotRod Ihre Beiträge haben zur Sache nichts beigetragen. Bleiben Sie doch in Ihrem Stammforum und feiern dort Ihren genialen @Herr Z. Alexsandra
Ehefrauam 20.02.2015 | 08:17
Ja,das ist schade, wenn Fragen genutzt werden, um anderes zu diskutieren. Es war mir schon wichtig. Aber ich danke Leser, das ist, was gemeint war. Nun weiss ich den Fachbegriff und werde auch noch herausfinden, ob im Ablehnungsbescheid oder im Gutachten , wie unser Bekannter meint, Verweisungsberufe geprüft werden müssen.
Johannaam 20.02.2015 | 08:49
Die Genannten haben m. E. gar nicht die Kompetenz, sowas zu überprüfen. Das kann nur ein Sozialmediziner! Das wird auch nicht vergessen, sondern grundsätzlich immer geprüft! Das zeigt doch schon die Definition, was der Begriff "Erwerbsminderung" überhaupt bedeutet, nämlich die Auswirkungen der Gesundheitseinschränkungen in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenspiel (!) auf das verbleibende Leistungsvermögen. Wenn die Prüfung aber nicht im Sinne des Rentenbegehrenden ausfällt, ist es klar, dass dahinter natürlich stets Vorsatz und Böswilligkeit liegen...
Ehefrauam 20.02.2015 | 09:06
Den Tonfall in diesem Forum finde ich erschreckend. Johanna, ich habe kein Wort geagt von Vorsatz und Böswilligkeit. Ich habe eine sachliche Frage gestellt. In den Unterlagen , die wir einsehen durften, und das waren über 20 Seiten Gutachten, tauchte jedenfalls der Begriff nicht auf und es waren keine Verweisungstätigkeiten angegeben worden.
Johannaam 20.02.2015 | 10:11
Richtig, damit war auch der Beitrag von "Leser" gemeint, den ich ja zitiert habe.
Ehefrauam 20.02.2015 | 12:17
Johanna, ich habe kein Wort geagt von Vorsatz und Böswilligkeit. Ich habe eine sachliche Frage gestellt.
Richtig, damit war auch der Beitrag von "Leser" gemeint, den ich ja zitiert habe.
Immerhin war Leser der einzige user, der mir antworten konnte . Vorhin waren wir bei der LVA , und die haben minutenlang gesagt, da gebe es keine Regelung, und dann plötzlich gab es die doch. In Streitigkeiten will ich mich nicht einmischen , aber sehr bemüht kam uns das auch nicht vor . Jetzt wird aber eine Nachprüfung speziell zu dieser Thematik durchgeführt. , weil wir Druck gemacht haben.
Gigiam 20.02.2015 | 13:47
Ich gehe mal davon aus das gegen den Bescheid Widerspruch erhoben worden ist. In diesem Verfahren können Sie geltend machen das und warum eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vorliegt. Erst dann stellt sich die Frage nach einem Verweisungsberuf. Dem kann man folgen oder auch nicht, wird man vermutlich aber nicht. Zumindest ist aus den bisherigen Äußerungen keine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen ersichtlich. Dann steht Ihnen der Rechtsweg vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, jedenfalls bis zur 2. Instanz, offen. Gigi
Johannaam 20.02.2015 | 13:57
Auch Clara hat Ihnen m. E. eine richtige Antwort gegeben. Dass diese nicht in Ihrem Sinne ausgefallen ist, macht diese nicht falsch oder unhilfreich. Insofern finde ich auch Ihren Ton langsam eher nicht mehr angemessen. Da das Ganze nun offenbar ins Vorverfahren geht und noch einmal überprüft wird, ist der Thread nunmehr m. E. ausdiskutiert und ich verabschiede mich. Schönes Wochenende!
Ehefrauam 20.02.2015 | 18:42
Hallo Johanna, Wissen sie, ob mir eine Antwort passt, darum geht es nicht. Ich denke, das hatte ich auch so dargestellt. Es ist ja jetzt soweit geklärt, dass eben tatsächlich die Rentenprüfung nicht vollständig gewesen ist. Ob mein Mann dann doch Rente erhält, weiss ich nicht. Wir wollten nur, dass die Prüfung korrekt läuft. Es gibt wirkiich Menschen, die auch Ablehnungsbescheide akzeptieren können. Schade,welche Stimmung hier herrscht.
W*lfgangam 20.02.2015 | 19:45
Hallo Ehefrau, nach ein paar Jahren Mitlesen werden Sie feststellen, dass hier eigentlich eine ausgezeichnete Stimmung herrscht und Sie meistens auch zielführende Antworten erhalten. So manche Einzelbeträge können schon mal entgleiten und/oder beim ersten Nachlesen 'einen dicken Hals' machen ...auf beiden Seiten, auch Situationsbedingt, wenn es gerade an allen Ecken und Enden brennt und Fragende _sofort_ eine passende Antwort 'verlangen'. Geduld und Nachfrage beiderseits führt da zu einem besserem Ergebnis :-) (Und von den allseits 'beliebten' Foren-Trollen darf man sich schon gar nicht provozieren lassen.) Gruß w.
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