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Experten-Antwort

Verwendung Gutachten ärztliche Dienst Agentur für Arbeit auch für EM-Antrag?

von jaeger15.06.2024 | 13:36
1837 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenteam, in wie weit wird das über mich erstellte Gutachten des ärtzlichen Dienstes der Agentur für Arbeit (Nahtlosigkeitsantrag § 145 SGB III) für den anstehenden EM-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung von mir Verwendung/Einbezug finden (Fachliche Weisung zum § 145 SGB III, Seite 16, Anlage 2 vom 18.03.22)? Wenn dort schon die Leistungsfähigkeit von unter 15 Std. pro Woche nach Aktenlage bescheinigt wurde, wird dann die Deutsche Rente auch so verfahren? Zusätzlich sind nach dem Gutachten von der Agentur für Arbeit noch weiter krankheitsverschlimmernde Befunde hinzugekommen. Soll/muss ich dies auf dem EM-Antrag besonders vermerken oder werden die Befunde alle von Neuem bewertet u. das Gutachten der Agentur für Arbeit spielt eine untergeordnete Rolle/keine Rolle. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo jeager,

 

die Entscheidung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, trifft der zuständige Amtsarzt. Dieser bezieht natürlich alle vorliegenden medizinischen Unterlagen mit ein. Auch das Gutachten der Agentur für Arbeit.

 

Der Amtsarzt kann, muss aber nicht zwingend zu demselben Ergebnis kommen.


Reichen Sie gerne alle aussagekräftigen medizinischen Unterlagen zu Ihrem Antrag auf Erwerbsminderungsrente mit ein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Försteram 15.06.2024 | 13:44
Das Gutachten der AfA ist für die DRV nicht bindend. Kann sein, dass die DRV ein eigenes in Auftrag gibt, was zu einem ganz anderen Ergebnis kommt,was sich aber auch decken kann. Aber auch die DRV kann nach Aktenlage entschieden.
Königam 15.06.2024 | 13:54
Das Gutachten der AfA ist nur ein Puzzleteil in der gesamtmedizinischen Bewertung Ihrer Erwerbsfähigkeit durch die Rentenversicherung. Die Rentenversicherung kann zu einer anderen Einschätzung der AfA kommen und nur diese ist dann für eine Erwerbsminderungsrente entscheidend. Daher bleibt Ihnen nicht anderes über, als einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente mit allen Ihnen vorliegenden medizinischen Unterlagen einzureichen und das Ergebnis abzuwarten.
Klausam 15.06.2024 | 14:09
Hallo, wie schon erwähnt ist das Gutachten der AfA für die DRV nicht bindend. Im Regelfall wird also nicht aufgrund der AfA Einschätzung eine Erwerbsminderungsrente gewährt. MfG
jaegeram 15.06.2024 | 14:21
Vielen Dank, liebe Experten.
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