Hallo jeager,
die Entscheidung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, trifft der zuständige Amtsarzt. Dieser bezieht natürlich alle vorliegenden medizinischen Unterlagen mit ein. Auch das Gutachten der Agentur für Arbeit.
Der Amtsarzt kann, muss aber nicht zwingend zu demselben Ergebnis kommen.
Reichen Sie gerne alle aussagekräftigen medizinischen Unterlagen zu Ihrem Antrag auf Erwerbsminderungsrente mit ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung