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Verwendung Heiratsurkunde trotz Scheidung zulässig ?

von Fgsl09.01.2007 | 13:52
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Rahmen der Beantragung der Rente wird die Vorlage der Geburts- oder Heiratsurkunde verlangt. Darf ich die Heiratsurkunde verwenden, obwohl die Ehe inzwischen geschieden wurde ? Dass ich geschieden bin, habe ich im Antragsformular angegeben.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei der Beantragung der Rente wird ein Bestätigungsvermerk gefordert, d.h. Sie müssen sich durch Ausweis oder Geburts-/Abstammungsurkunde ausweisen können. Weshalb die Heiratsurkunde verlangt wird, ist mir im Moment nicht erklärlich. Nehmen Sie diese, wenn gefordert, aber vorsichtshalber zur Rentenantragstellung mit.

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