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Experten-Antwort

Verzicht auf Rentenzahlung aus Rumänien

von Gaby16.10.2023 | 16:57
4256 Ansichten
11 Antworten
Hallo zusammen, meine Mutter ist Aussiedlerin aus Rumänien und bezieht seit ein paar Jahren Rente von der DRV (die Jahre aus Rumänien wurden anerkannt). Nun hat Sie einen Rentenbescheid aus Rumänien erhalten, sie würden ihr für die rumänischen Jahre die Rente bezahlen (es müssen noch einige Unterlagen ausgefüllt werden). Wichtig ist das es erst einmal nur der Bescheid ist, es wurde noch keine Rente überwiesen. Um finanziel aber nicht nachher schlechter da zu stehen (Rente klein, Miete etc. hoch) als zuvor haben wir uns überlegt ob es nicht das richtige wäre auf die Zahlung/Rente aus Rumänien zu verzichten. Ich würde gerne wissen ob und wenn ja welche negativen folgen ein Verzicht mit sich bringen würde. Wenn irgend möglich bitte mit Quellenangabe zum nachlesen. Danke schon mal für Ihre Hilfe und viele Grüße Gaby

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.10.2023 | 13:00

Hallo Gaby,

sofern Ihre Mutter in Deutschland wohnt, kann sie bei dem deutschen Rententräger den gewünschten Verzicht auf die rumänische Rente beantragen bzw. anzeigen. Der deutsche Rententräger leitet dies an den rumänischen Rententräger weiter, der dann in eigener Regie über die Möglichkeit und ggf. der zeitlichen Gültigkeit des Verzichts entscheidet und diese Entscheidung dann auch dem deutschen Träger mitteilt. 
Wird dem Verzicht stattgegeben, erfolgt auch keine (fiktive) Anrechnung der rumänischen Rente,sofern tatsächlich keine Zahlung erfolgt.  Nach § 31 FRG (nach Ihren Schilderungen gehe ich davon aus, dass die rumänischen Zeiten über das Fremdrentengesetz in der deutschen Rente berücksichtigt wurden) findet damit keine Anwendung. 
Wohnt Ihre Mutter in Rumänien, muss sie den Antrag direkt beim rumänischen Rententräger stellen.
Zu Auswirkungen des möglichen Verzichts auf andere Bereiche außerhalb des Rentenrechts können wir keine Aussage treffen.

10 Antworten

Deppam 16.10.2023 | 17:14
Korrekterweise sollte die Rente der DRV komplett eingestellt werden, wenn auf die eigene und tatsächlich erarbeitete Rente verzichtet wird.
Armin Jägeram 16.10.2023 | 17:42
Depp schrieb

Korrekterweise sollte die Rente der DRV komplett eingestellt werden, wenn auf die eigene und tatsächlich erarbeitete Rente verzichtet wird.

Laut Rechtsprechung deutscher Gerichte kann auf die Rente aus Rumänien verzichtet werden. Füllen Sie kein einziges Dokument aus Rumänien aus. Schicken Sie stattdessen der DRV folgende Erklärung: Ich habe in einem anderen Land der Europäischen Union (Land: Rumänien) Zeiten zurückgelegt, die nach Vorschriften des FRG anerkannt sind. Gem. Art. 50 VO-EG 883/2004 erkläre ich ausdrücklich, dass die Feststellung der Leistung aus diesem Land vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben werden soll, so dass die Antragsgleichstellung NICHT gilt. Ein Leistungsverfahren im Ausland möchte ich auf Grund der mich benachteiligenden Regelungen des §31 FRG nicht durchführen. Ein bereits eingeleitetes Leistungsverfahren im Ausland bitte ich hiermit zu beenden. Einen gestellten oder fingierten Antrag nehme ich hiermit im Rahmen zulässiger Rechtsgestaltung zurück. Sollte bereits eine Leistung festgestellt worden sein, so erkläre ich den Verzicht darauf. Unterschreiben Sie diese Erklärung und schicken sie an die DRV. Sie werden nie wieder was diesbezüglich von der DRV zu lesen bekommen.
Gabyam 16.10.2023 | 18:50
Armin Jäger schrieb

Laut Rechtsprechung deutscher Gerichte kann auf die Rente aus Rumänien verzichtet werden. Füllen Sie kein einziges Dokument aus Rumänien aus. Schicken Sie stattdessen der DRV folgende Erklärung:

Ich habe in einem anderen Land der Europäischen Union (Land: Rumänien) Zeiten zurückgelegt, die nach Vorschriften des FRG anerkannt sind. Gem. Art. 50 VO-EG 883/2004 erkläre ich ausdrücklich, dass die Feststellung der Leistung aus diesem Land vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben werden soll, so dass die Antragsgleichstellung NICHT gilt. Ein Leistungsverfahren im Ausland möchte ich auf Grund der mich benachteiligenden Regelungen des §31 FRG nicht durchführen. Ein bereits eingeleitetes Leistungsverfahren im Ausland bitte ich hiermit zu beenden. Einen gestellten oder fingierten Antrag nehme ich hiermit im Rahmen zulässiger Rechtsgestaltung zurück. Sollte bereits eine Leistung festgestellt worden sein, so erkläre ich den Verzicht darauf. Unterschreiben Sie diese Erklärung und schicken sie an die DRV. Sie werden nie wieder was diesbezüglich von der DRV zu lesen bekommen.

Vielen dank für Ihre Formulierung bzgl. der Erklärung an die DRV. Die Frage ob und wenn ja welche negativen folgen ein Verzicht mit sich bringen würde bleibt jedoch noch unbeantwortet. Bitte entschuldigen Sie das ich diesbezüglich nochmals Nachfrage, aber um mit meiner Mutter zu einer Informierten Entscheidung gelangen zu können, ist mir eine ausführlich Antwort zu dieser Frage extrem wichtig. Wenn irgend möglich bitte mit Quellenangabe zum nachlesen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Hilfe. Viele Grüße Gaby
Larezam 17.10.2023 | 07:21
Wird auf die rumänische Rente verzichtet, kann sie auf die deutsche Rente nicht angerechnet werden. Die Aussage ist vor allem in Hinblick auf FRG Zeiten relevant. Mehr kann dazu von der DRV nicht kommen. Was andere Rechtsgebiete betrifft sind Sie hier im falschen Forum.
Nananaam 17.10.2023 | 08:55
Larez schrieb

Wird auf die rumänische Rente verzichtet, kann sie auf die deutsche Rente nicht angerechnet werden. Die Aussage ist vor allem in Hinblick auf FRG Zeiten relevant.

Mehr kann dazu von der DRV nicht kommen.

Was andere Rechtsgebiete betrifft sind Sie hier im falschen Forum.

Das kann ja wohl so nicht richtig sein. Auf die eigene, erarbeitete Rente verzichten, damit die deutsche Bevölkerung bis 67 Jahre am Rollator für ihre Rente arbeitet?
Larezam 17.10.2023 | 11:09
Nanana schrieb

Das kann ja wohl so nicht richtig sein. Auf die eigene, erarbeitete Rente verzichten, damit die deutsche Bevölkerung bis 67 Jahre am Rollator für ihre Rente arbeitet?

Hat die DRV auch geglaubt, bis das BSG das vor einigen Jahren anders sah. Rein persönlich bin ich bei Ihnen - rein faktisch bleib ich aber bei meiner Aussage. Wäre mal was wo die Regierung tatsächlich ansetzen könnte -schnell, einfach, sinnvoll und nachvollziehbar. Allerdings: Die Anrechnung kommt bei der eigenen Rente kommt ohnehin nur bei FRG-Zeiten in Frage. Sind solche Zeiten in der deutschen Rente nicht enthalten, ist der Verzich rentenrechtlich neutral.
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