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Experten-Antwort

Verzicht auf Rentenzahlung aus Rumänien

von Dorin 24.10.2025 | 07:33
1493 Ansichten
8 Antworten
Guten Tag , ich beziehe seit Juli 2023 Altersrente in Deutschland inklusive für Zeiten, die ich in Rumänien geleistet habe. Nach über drei Jahren erhalte ich einen Rentenbescheid aus Rumänien Auf die Rentenzahlung aus Rumänien möchte ich verzichten. Ist die DRV hierüber sofort zu informieren, oder erst nach von der rumänischer Seite anerkannten Annullierung des Bescheides? Im Voraus vielen Dank Mit den besten Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.10.2025 | 10:54

Hallo Dorin,

 

Wenn Sie seit Juli 2023 Altersrente in Deutschland beziehen, zu der auch Zeiten aus Rumänien angerechnet wurden, und nun einen Rentenbescheid aus Rumänien erhalten haben, können Sie grundsätzlich auf die rumänische Rentenzahlung verzichten.

 

Nach dem deutsch-rumänischen Sozialversicherungsabkommen wird die Rente aus Rumänien auf Ihre deutsche Rente angerechnet, soweit Zeiten doppelt berücksichtigt werden. Ein Verzicht auf die rumänische Rente vor Erhalt eines Rentenbescheides aus Rumänien ist ist nicht möglich.

 

Sobald Sie den Rentenbescheid aus Rumänien haben und auf die dortige Rente verzichten möchten, sollten Sie die Deutsche Rentenversicherung sofort darüber informieren um unnötige Zahlungen und Abrechnungsprobleme zu vermeiden und den Verzicht entsprechend schriftlich anzeigen. Die Deutsche Rentenversicherung wird dann prüfen, wie sich dies auf die Gesamtberechnung Ihrer Rente auswirkt. Eine Annullierung aus Rumänien erfolgt jedenfalls nicht automatisch, sondern muss entsprechend dem Verzicht umgesetzt werden.

 

Für weitergehende Fragen empfehlen wir Ihnen einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

7 Antworten

Früher ist besseram 24.10.2025 | 08:11
Informieren Sie dir DRV, wann Sie wollen. Früher ist in der Regel besser. Wenn Sie allerdings in Deutschland zusätzlich Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, müssen Sie den Verzicht mit dem zuständigen Sozialamt abklären. Sollten Ihre gesamten Renteneinnahmen durch den Verzicht niedriger ausfallen, würde die Sozialhilfe deswegen aber sehr wahrscheinlich NICHT entprechend erhöht. Aber hey, Ihre Entscheidung!
Nicht so einfach!am 24.10.2025 | 08:25
Sie dürfen nur auf die rumänische Rente verzichten, wenn Sie keine Sozialleistungen wie z.B. Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen und/oder durch den Verzicht höhere Sozialleistungen gezahlt werden müssten. Sollte Ihre Altersrente allein nicht ausreichen und Sie müssten ergänzende staatliche Leistungen beantragen, ist ein Verzicht nicht möglich.
Mondkindam 24.10.2025 | 10:54
Dorin schrieb

Gilt das auch wenn ich nicht Spätaussiedler bin?

Dank im Voraus

Wenn Sie keine Spätaussiedlerin oder Vertriebene sind, ist es der DRV egal. Dann macht aber auch der Verzicht auf die rumänische Rente keinen Sinn, da zwar eine zwischenstaatliche Berechnung gemacht wird, aber die DRV nur Rente aus den deutschen Zeiten zahlt, Sie also dann für die rumänischen Zeiten keine Leistung erhalten.
Schade am 24.10.2025 | 12:22
Dorin schrieb

Gilt das auch wenn ich nicht Spätaussiedler bin?

Dank im Voraus

Wenn Sie kein Aussiedler sind, wird Ihre Rente doch nur aus deutschen Beiträgen gezahlt, für die rumänische Zeit zahlt Rumänien und dann ist es der DRV zunächst egal ob Sie das Geld Aus Rumänien nehmen oder nicht. Auf die zwischenstaatliche Berechnung gehe ich nicht ein.
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