Hallo Mary,
nachdem man einen Rentenbescheid bekommen hat, kann man den Antrag nur zurücknehmen oder ändern, solange der Rentenbescheid noch nicht bindend ist, das heißt innerhalb eines Monats, nachdem er bekanntgegeben oder zugestellt worden ist.
Man kann auf Sozialleistungsansprüche verzichten, also auch auf Renten. Diesen Verzicht kann man schriftlich gegenüber dem Leistungsträger erklären. Er kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Verzicht ist unwirksam, wenn dadurch Leistungsträger oder Personen belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung