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Experten-Antwort

Verzicht auf Teilerwerbsminderungsrente

von Mary13.12.2024 | 08:56
206 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin als SBV tätig und habe folgende Frage: Ein Kollege hat eine Teilerwerbsminderungsrente beantragt und auch bewilligt bekommen. Leider ist nur einer zu geringer Betrag herausbekommen. Kann er den Vorgang noch rückgängig machen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mary,

 

nachdem man einen Rentenbescheid bekommen hat, kann man den Antrag nur zurücknehmen oder ändern, solange der Rentenbescheid noch nicht bindend ist, das heißt innerhalb eines Monats, nachdem er bekanntgegeben oder zugestellt worden ist.

Man kann auf Sozialleistungsansprüche verzichten, also auch auf Renten. Diesen Verzicht kann man schriftlich gegenüber dem Leistungsträger erklären. Er kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Verzicht ist unwirksam, wenn dadurch Leistungsträger oder Personen belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Anonymam 13.12.2024 | 09:03
Solange die 1-monatige Widerspruchsfrist nicht verstrichen ist, könnte man den Antrag zurückziehen. Aber sollte man zuvor von anderen Stellen aufgefordert worden sein den Antrag zu stellen, muss man erst das Einverständnis dieser Stellen (Krankenkasse, Agentur für Arbeit etc.) einholen.
Bitusaam 13.12.2024 | 09:14
Er will auf Geld verzichten, das im zusteht? Was verspricht er sich davon? Weiterarbeiten kann er ja trotzdem.
Merkwürdige Ideeam 13.12.2024 | 09:18
Prinzipiell ja innerhalb der Widerspruchsfrist. Es stellt sich natürlich die Frage, aus welchem Grund man das machen sollte. Wenn der Betroffene nicht mehr Vollzeit arbeitsfähig ist, ist eine teilweise EM-Rente in der Regel finanziell die beste Lösung. Eine dauerhafte Weiterarbeit bis "unter 6 Stunden täglich" ist ja auch weiterhin erlaubt. Auch kann man im Zuge einer Arbeitserprobung maximal 6 Monate lang länger als die erlaubten "unter 6 Stunden pro Tag " arbeiten, ohne dass man dadurch die teilweise EM-Rente verliert. Nach dieser Zeit kann man dann immer noch neu entscheiden. Also einen vorschnellen Verzicht bitte genau prüfen und überlegen, bevor man ohne Not auf eine gewährte Rente verzichtet. PS: und wie hoch eine teilweise EM-Rente ausfallen würde, hätte man natürlich auch schon VOR Antragstellung in Erfahrung bringen können. Da ist wohl einiges schief gelaufen...
Schadeam 13.12.2024 | 13:34
....und wirklich überrascht von der Rentenhöhe kann er ja auch nicht gewesen sein, wenn er die jählichen Renteninformationen gelesen hat...warum will er denn verzichten? Notfalls kann ich ihm auch meine IBAN geben - ich nehme das Geld auch wenn es wenig ist...
Maxam 13.12.2024 | 15:05
Eine halbe Rente sind halt meist nur einige Hundert, vielleicht auch 1000 Euro(Ausnahmen bestätigen die Regel), dass weiß man doch vorher, vor allem, wenn man es explizit beantragt. Soll ja auch keine komplette Lohnersatzfunktion haben, sondern es ist angedacht, dass man noch zuarbeiten, eben mit geringen Arbeitszeiten!
.am 14.12.2024 | 04:36
Was macht der Kollege denn dann zur regulären Altersrente? Also TEMR * 2? Dann kann er ja froh sein, wenn der dumme Netto-Steuerzahler ihm weiterhin eine Aufstockung bezahlt.
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