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Experten-Antwort

Verzicht auf Vericherungsfreiheit in der deutschen Rentenversicherung bei Minijob

von Janika S.12.10.2011 | 12:38
1523 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Stundentin und würde nun gerne einen Nebenjob aufnehmen für 8 Std/Woche (< 400 €). Ich muss nun versch. Formulare ausfüllen, u.a. einen zur Rentenversicherungsfreiheit. Dort hat der Arbeitgeber bereits angekreuzt: "Ich erkläre, dass ich in meinem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht verzichte". Nun meine Frage: was bedeutet das genau? Ich habe mich bereits im Internet informiert, dass Verzicht auf Versicherungsfreiheit = Aufstockung bedeutet. Nur, soweit ich weiß, habe ich gar keine Rentenversicherung. Bin ich dann ab jetzt automatisch renenversichert oder wie ist das? Danke für alle Antworten und liebe Grüße!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau S., im Regelfall hat der Arbeitgeber 15 % Rentenversicherungsbeiträge aus einem geringf. Beschäftigungsverhältnis (Minijob) abzuführen. Verzichten Sie auf die Rentenversicherungsfreiheit werden von Ihrem Nettolohn weitere 4,9 % einbehalten und ebenfalls an die Rentenversicherung abgeführt. Somit wird dann der vollst. Rentenversicherungsbeitrag abgeführt. Zu diesem Thema sollten Sie sich aber genauer in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Alternativ empfehle ich Ihnen die Broschüre -Minijob - Midijob: Bausteine für die Rente-, zu finden auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

öhaam 12.10.2011 | 14:18
Über eine Aufstockung sollten eigentlich alle (auch Studenten) nachdenken - für die 45 Jahre (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) zählt der aufgestocke Minijob Monat für Monat voll mit - die Studienzeit leider nicht!
...am 12.10.2011 | 15:43
Interessant finde ich allerdings, dass der Arbeitgeber schon mal für Sie angekreuzt hat, dass Sie die Aufstockung nicht möchten *grübel* Anmerkung: Der Arbeitgeber darf Ihnen die Aufstockung nicht verweigern, da Sie die dazu notwendigen Beiträge allein tragen! Der Arbeitgeber hat davon keinen finanziellen Nachteil und muss lediglich die Aufstockungsbeiträge mit seinen eigenen Anteilen andie Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft abführen...
Anneam 12.10.2011 | 16:02
Logisch wird andersrum ein Schuh draus: Wenn Aie auf die Versicherungsfreiheit NICHT verzichten, sind Sie also versicherungsfrei! Bedeutet geringsfügig mehr Lohn. Darauf zu verzichten lohnt sich, wenn Sie Wetr auf die "Rentenjahre" legen, wie oben erwähnt, oder wenn Sie (z.B. 30jähriger Student) dadurch krankenversichert sein wollen.
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