Hallo Frau S., im Regelfall hat der Arbeitgeber 15 % Rentenversicherungsbeiträge aus einem geringf. Beschäftigungsverhältnis (Minijob) abzuführen. Verzichten Sie auf die Rentenversicherungsfreiheit werden von Ihrem Nettolohn weitere 4,9 % einbehalten und ebenfalls an die Rentenversicherung abgeführt. Somit wird dann der vollst. Rentenversicherungsbeitrag abgeführt. Zu diesem Thema sollten Sie sich aber genauer in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Alternativ empfehle ich Ihnen die Broschüre -Minijob - Midijob: Bausteine für die Rente-, zu finden auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.