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Verzicht auf Versicherungsfreiheit

von harry30.10.2008 | 09:12
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Meine Tochter ist 13. Jahre und möchte bei Ihrem Minijob auf die Versicherungsfreiheit verzichten, um an die Riesterförderung zu kommen. Geht das? Sie wäre ja dann versicherungspflichtig und müßte dann bei Riester den Mindesteigenbeitrag i.H.v. 60,-- Euro p.a. bezahlen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre Tochter könnte tatsächlich durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit die Riesterrenteberechtigung erlangen und würde mit einem Mindesteigenbeitrag in Höhe von 60 Euro jährlich die Zulage in Höhe von 154 Euro und einmalig den Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro erhalten.

Sie sollten aber hierbei bedenken, dass bei einem Verzicht auf die Versicherungsfreiheit Beiträge aus einem Mindestverdienst in Höhe von monatlich 155 Euro abzuführen sind.

Dies kann bei einem geringeren Entgelt für Ihre Tochter bedeuten, dass sie für die Differenz von ihrem tatsächlichen Entgelt bis zu einem Entgelt in Höhe von 155 Euro die vollen 19,9 % selber tragen muss und nicht nur die zusätzlichen 4,9 % (ohne geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten). Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in dieser Beschäftigung kann nicht widerrufen werden und Ihre Tochter müsste die Beiträge aus Ihrer geringfügigen Beschäftigung so lange abführen wie sie diese Beschäftigung ausübt.

Sollte Ihre Tochter diese Beschäftigung aufgeben, müsste Sie in den Folgejahren mindestens 1 Monat im Jahr versicherungspflichtig beschäftigt sein um weiterhin zum Riester berechtigten Personenkreis zu gehören um die Zulage zu erhalten. Wenn Sie keine Riesterberechtigung mehr besitzt und den Vertrag daher nicht mehr bedienen will fallen in der Regel Kosten für das Ruhen des Vertrages an (bitte vor Vertragsabschluss beim Anbieter erfragen).

3 Antworten

Schiko.am 30.10.2008 | 09:51
Mir ist zwar nicht bekannt ab wieviel jahren ein kind schon arbeiten darf, meine aber bei ausnützung der hochstgrenze von 400 euro im monat sind es doch im jahr 4.800. Davon ausgehend, 4800 x 4 % sind 192 beitrag im jahr und 154 grund- zulage. Käme hinzu, durch verzicht auf die versicherungsfreiheit sind im jahr 235,20 eigenleistung ( 4,90 % ) aufzubringen. Davon einmal abgesehen ist ein vertragsabschluss mit 13 jahren nicht möglich, dies wäre ja kinderarbeit . Mit freundlichen Grüßen.
Rosannaam 30.10.2008 | 13:59
Also bei aller Liebe und allem Verständnis: Bei einer 13-Jährigen schon über Riester und Rente nachzudenken, halte ich doch für SEHR übertrieben. Erstens ist Kinderarbeit in unserem Land nicht erlaubt, zweitens sollte sie sich durch eine "Nebentätigkeit" ihr Taschengeld aufbessern wie andere Kinder auch (m. Zeitungsaustragen, Hund gassiführen o.ä.), um sich Wünsche zu erfüllen und damit sie später mit Geld umgehen kann. Mein Gott, das Leben wird für diese Generation noch schwer genug. Und da wollen Sie ihr jetzt mit ihren 13 Jahren schon solche Lasten aufbürden? Sie wissen doch auch noch gar nicht, was sie mit 15 oder 16 Jahren machen will/wird. Dann wäre über die ganze Sache nochmal neu nachzudenken und zu entscheiden. Was ist, wenn sie weiter zur Schule geht und gar nicht riesterberechtigt ist? Fragen über Fragen, die man später klären sollte, wenn´s soweit ist. Ist MEINE Meinung dazu. MfG Rosanna.
harryam 01.11.2008 | 10:52
Hallo Rosanna, 1. 2 Std. Zeitungsaustragen macht meine Tochter freiwillig und gerne, um sich ihr Taschengeld freiwillig aufzubessern. Würde ich ihr das Austragen verbieten, würde ich von ihr ganz schön etwas zu hören bekommen. Meine Tochter ist 13 Jahre, 1,70 m groß, Schuhgröße 40, 60 kg leicht und in dr 7. Klasse Gymnasium. 2. Das ist doch keine Kinderarbeit: Schauen sie sich bitte das Jugendarbeitsschutzgesetz an. Ab 13 darf mann eine begrenzte Zeit pro Woche arbeiten und dies tut Sie freiwillig und legal. 3. Die Kosten, die entstehen, wenn Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet übernehme natürlich ich. Warum sollte Sie auf 354,-- Euro staatlichen Zuschuss (Riester) verzichten? MfG Harry
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