Ihre Tochter könnte tatsächlich durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit die Riesterrenteberechtigung erlangen und würde mit einem Mindesteigenbeitrag in Höhe von 60 Euro jährlich die Zulage in Höhe von 154 Euro und einmalig den Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro erhalten.
Sie sollten aber hierbei bedenken, dass bei einem Verzicht auf die Versicherungsfreiheit Beiträge aus einem Mindestverdienst in Höhe von monatlich 155 Euro abzuführen sind.
Dies kann bei einem geringeren Entgelt für Ihre Tochter bedeuten, dass sie für die Differenz von ihrem tatsächlichen Entgelt bis zu einem Entgelt in Höhe von 155 Euro die vollen 19,9 % selber tragen muss und nicht nur die zusätzlichen 4,9 % (ohne geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten). Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in dieser Beschäftigung kann nicht widerrufen werden und Ihre Tochter müsste die Beiträge aus Ihrer geringfügigen Beschäftigung so lange abführen wie sie diese Beschäftigung ausübt.
Sollte Ihre Tochter diese Beschäftigung aufgeben, müsste Sie in den Folgejahren mindestens 1 Monat im Jahr versicherungspflichtig beschäftigt sein um weiterhin zum Riester berechtigten Personenkreis zu gehören um die Zulage zu erhalten. Wenn Sie keine Riesterberechtigung mehr besitzt und den Vertrag daher nicht mehr bedienen will fallen in der Regel Kosten für das Ruhen des Vertrages an (bitte vor Vertragsabschluss beim Anbieter erfragen).