Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Verzicht auf Versicherungsfreiheit

von Jo16.02.2009 | 15:13
1144 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Welchen Vorteil hat der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit bei einem 400-EURO-Job??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Schauen Sie einmal in das "Lexikon" von Ihre-vorsorge.de unter "Aufstockung" nach. Dort erhalten Sie einen Überblick über die Thematik.

7 Antworten

Schiko.am 16.02.2009 | 15:35
Verzicht auf die Versicherungsfreiheit bedeutet dass nur der Arbeitgeber die 15% an die Rentenversicherung abführt. Somit ist es kein vollwertiger Beitrag. Dies wird auch als Beitragszeit nicht als 1 Jahr angerechnet, vielmehr nur ca.3 Monate. Auch die Voraussetzung für Reha und Rente wegen Erwerbsminderung ist nicht gegeben. Verzichten Sie auf die Versicherungsfreiheit müssen Sie bei 400 im Monat 19,60 ( 4,9% aus 400) als Eigenleistung erbringen, aber auch dem AG. mitteilen dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und Sie bekommen dann nur 380,40 Euro raus im Monat. Dies kann in der Regel auch beim gleichen Arbeitgeber nicht mehr wider- rufen werden. Bei nur 15 % entstehen aufs Jahr gesehen 3,11 Euro, mit 4,9% Zuzahlung monatlich 4,13 Euro Rentenzuwachs. Mit freundlichen Grüßen.
dadaam 17.02.2009 | 07:04
im hinblick auf ihre spätere rente sollten sie auf die versicherungsfreiheit verzichten und ggf. noch die aufstockung in erwägung ziehen!
PISAam 17.02.2009 | 10:59
Der Checka checkt die Sache nit. Wenn man auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, dann stockt man auf. Das sind nicht 2 unterschiedliche Sachverhalte. Verzicht auf Versicherungsfreiheit=Aufstockung
PISAam 17.02.2009 | 08:14
"im hinblick auf ihre spätere rente sollten sie auf die versicherungsfreiheit verzichten und ggf. noch die aufstockung in erwägung ziehen" ggfs. noch die Aufstockung???wenn man auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, bedeutet das, das man aufstockt!!
Checkaam 17.02.2009 | 10:12
Genau PISA!! Entweder versicherungsfrei oder den aufgestockten Beitrag zahlen. Wobei letzteres die bessere Variante ist.
Useram 17.02.2009 | 12:37
@PISA: Checka hat doch geschrieben: "entweder Versicherungsfrei oder aufstocken" stimmt doch alles, oder?
PISAam 17.02.2009 | 13:15
Ja, so stimmts. In den Beiträgen kam nur nicht explizit raus, das der Verzicht schon die Aufstockung ist.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026