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Experten-Antwort

Verzicht auf Witwenrente

von Daggi25.06.2022 | 16:42
1531 Ansichten
8 Antworten
Hallo, mein verstorbener Mann hatte eigene Rente in Höhe von 83 EURO. ICh will nun die Witwenrente beantragen, aber nur die ersten 3 Monate. Da ja ab dem 4. Monat mein Einkommen ( Pension )angerechnet wird, wird es zu keiner weiteren Rentenzahlung kommen. Kann ich bei dem Rentenantrag gleich darauf hinweisen, dass ich nur die 3 Monate die Rente haben möchte? Ebenso möchte ich auf den geringen Beitragszuschuss verzichten, da sich der ganze Aufwand nicht lohnt. Kann ich auch darauf verzichten? Ich erspare mir und der Rentenkasse viel Arbeit.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.06.2022 | 12:54

Hallo Daggi,

sofern Sie einen Vorschuss auf die Witwenrente (sog. „Sterbevierteljahr“) vom Rentenservice der Deutschen Post erhalten haben, handelt es sich dabei um einen formlosen Antrag auf Witwenrente. Ich empfehle Ihnen, den Formantrag zu stellen und somit Ihre Ansprüche rechtssicher prüfen und feststellen zu lassen.

Ich verstehe Sie so, dass Sie eine eigene Pension beziehen, die anrechenbares Einkommen darstellt. Abgeleitete Ansprüche (z.B. Witwenpension) werden hingegen nicht auf die Witwenrente angerechnet. Sofern Sie der Rentenversicherung unmissverständlich erklären, Ihr (eigenes) Einkommen sei so hoch, dass es zum vollständigen Ruhen der Witwenrente kommt, und Sie deshalb keinen Einkommensnachweis beibringen möchten, so wird die Sachbearbeitung ein sog. „Supereinkommen“ (ohne konkreten Betrag) hinterlegen und ab dem vierten Monat keine Witwenrente zahlen.

Rechtlich gesehen müssen Sie grundsätzlich keinen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen, können darauf verzichten.

Sie können den Antrag auch Online stellen:

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis.seam?conversationId=96222

7 Antworten

Abschlägeam 25.06.2022 | 17:24
Hallo Daggi, der 'geringe Beitragszuschuss' würde ohnehin rückwirkend korrigiert werden, weil sich die KV/PV-Berücksichtigung auch für das 'Sterbevierteljahr' nach IHREN Konditionen richtet, nicht mehr nach denen des Verstorbenen (dessen 'Beitragspflicht' ist mit Todestag erloschen). Entsprechend wird der (bisherige) Zuschuss üblicherweise gleich von der auszahlenden Stelle (Postrentenservice) einbehalten und die Rente also ohne Zuschuss ausbezahlt. Wenn Sie Ihrem Antrag also außerdem gleich einen Nachweis über die Höhe Ihrer Pension beifügen, kann dann die DRV die drei Monate abschließend bearbeiten (es ist nur eine 'Vorschusszahlung') und Sie also entsprechend Ihren Antrag auf das Sterbevierteljahr 'beschränken'. Anderenfalls wäre ohnehin ein eigener Antrag auf Hinterbliebenenrente notwendig... aber das wollen Sie ja nicht. Irgendwo auf dem Formular für das 'Sterbevierteljahr' ist sicher Platz, dies ggfs. manuell noch extra-deutlich zu machen. Alles Gute!
hallo.am 25.06.2022 | 19:51
Hallo Ich denke Du musst Deine witwenrente doch beantragen. Deine Versorgungsienststelle rechnet Dein Witwengeld, die Versorgung danach aus. Wenn Du sie nicht beantragst wird die ganze Rente in dem Höchstsatz für die Versorgung angerechnet. Wenn Du nichts angibst holt sie Auskunft bei der DRV. Das Rentenanspruch bestehen könnte sieht man an der ehemaligen Versorgung vom Ehemann.
hallo.am 25.06.2022 | 23:35
Ausserdem schau mal in die Broschüre auf S36 wg Anrechnung Deines Witwengeldes auf die Hinterbliebenenrente https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Berateram 26.06.2022 | 07:59
Warten Sie bitte die Antwort des Experten am Montag ab. Ich bin auch der Meinung, dass @Abschläge mit seinem Vorschlag falsch liegt und ein formeller Antrag auf Witwenrente gestellt werden muss.
W°lfgangam 26.06.2022 | 19:36
Hallo Daggi, wenn Sie etwas zu verschenken haben (100 % Rente für 3 Monate + kleinen Beitragszuschuss) halten Sie einfach die Füße still und machen gar nichts :-) Gruß w.
W°lfgangam 27.06.2022 | 21:57
Ergänzend: Bitte Link zum eService prüfen/angleichen - IHRER zeigt ne leere Seite/ideal einen Antrag mit Edding am Bildschirm formlos zu stellen = Handy-Sreenshot und ab an DRV ...*Begeisterung = war doch Experten-Tipp ;-) Allgemein Online: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Anträge online: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Gruß w. PS: wobei mich das 'Juli_2021' im Link stört und auf etwaige Veränderungen hindeutet/Link geht im Juli 2022ff. nicht mehr (?) ...na, Ihre IT hat das sicher für die Allgemeinheit(auch Sie) im Griff, dass abgespeicherte Lesezeichen/Favoriten 'pausenlos' (nicht) erneuert werden müssen ;-))
Ältesteram 28.06.2022 | 07:16
Mensch W, kannst du nicht mal richtig deutsch schreiben, deine Zeichen versteht ja keiner, blödes geschreibsel ??
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