Hallo Daggi,
sofern Sie einen Vorschuss auf die Witwenrente (sog. „Sterbevierteljahr“) vom Rentenservice der Deutschen Post erhalten haben, handelt es sich dabei um einen formlosen Antrag auf Witwenrente. Ich empfehle Ihnen, den Formantrag zu stellen und somit Ihre Ansprüche rechtssicher prüfen und feststellen zu lassen.
Ich verstehe Sie so, dass Sie eine eigene Pension beziehen, die anrechenbares Einkommen darstellt. Abgeleitete Ansprüche (z.B. Witwenpension) werden hingegen nicht auf die Witwenrente angerechnet. Sofern Sie der Rentenversicherung unmissverständlich erklären, Ihr (eigenes) Einkommen sei so hoch, dass es zum vollständigen Ruhen der Witwenrente kommt, und Sie deshalb keinen Einkommensnachweis beibringen möchten, so wird die Sachbearbeitung ein sog. „Supereinkommen“ (ohne konkreten Betrag) hinterlegen und ab dem vierten Monat keine Witwenrente zahlen.
Rechtlich gesehen müssen Sie grundsätzlich keinen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen, können darauf verzichten.
Sie können den Antrag auch Online stellen:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis.seam?conversationId=96222
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