Es gibt keinen festgelegten %-Satz mit welchem die Renten/Rentenansprüche regelmäßig angepasst werden.
Wie sich die jährliche Rentenanpassung berechnet ist in § 68 SGB VI festgelegt.
Ein wesentlicher Faktor der jährlichen Rentenanspassung ist z.B.: die Lohnentwicklung in Deutschland.
Da die zukünftige Entwicklung nicht genau absehbar ist, enthält die Renteninformation der Rentenversicherung verschiedene Szenarien von Rentenanpassungen, bei denen -abhängig vom Lebensalter des Versicherten- mit verschiedenen Anpassungswerten gerechnet wird.
Eine Interessante Publikationen zu diesem Thema bietet die Deutsche Rentenversicherung mit Ihrer Broschüre "Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung" an.
Sie ist hier zu finden:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/05__vorsorge/rendite__der__gesetzlichen__rv,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/rendite_der_gesetzlichen_rv