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Experten-Antwort

Verzinsung Nachzahlung

von Queeny28.05.2020 | 17:44
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Im Oktober 2017 habe ich meine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt, ich wurde als erwerbsunfähig dauerhaft festgestellt, aber bekam keine Rente, da ich angeblich nicht genug eingezahlt hatte. In 2019 fiel mir auf, dass meine gezahlten Renten Beiträge aus einer selbstständigen Lehrtätigkeit als freiwillig eingestuft worden sind. Deshalb Legte ich im November 2019 Widerspruch ein mit Hinweis auf das Gesetz zur Zahlung von selbstständigen Lehrern in die flicht Versicherung. Daraufhin wurde mir im März 2020 die Rente zugesprochen, und ich bekam eine Nachzahlung. Eine Verzinsung wurde jedoch abgelehnt. Mein vollständiger Antrag auf EU Rente traf doch schon im Oktober 2017 ein, Oder gilt die Frist seit Widerspruch? Die falsche Berechnung der Pflicht Beiträge als freiwillige Beiträge war ja nicht mein Verschulden. Wie sehen Sie das? Vielen Dank vor ab für Ihre Hilfe Queeny

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Queeny,

ich vermute, dass Ihr Rentenversicherungsträger bei der Prüfung der Verzinsung davon ausgegangen ist, dass der ursprüngliche Antrag aus 2017 „nicht vollständig“ gewesen ist, da hier die notwendigen Angaben und Nachweise zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente gefehlt haben.

Erst mit den neuerlichen Angaben und Nachweisen aus dem „Widerspruch" im November 2019 (= nunmehr „vollständiger Antrag“) wurde er in die Lage versetzt, eine entsprechende Rente festzusetzen.

Da die Verzinsung frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beginnt, wurde hier dann offenbar keine Verzinsung vorgenommen.

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