Hallo Maxi,
wenn während der Kindererziehung im Ausland kein Bezug/keine Verbindung zur deutschen Sozialversicherung besteht, ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Kindererziehungszeiten anerkannt werden. Ggf. erfragen Sie dies, für Ihren speziellen Fall mit konkreteren Angaben, nochmal beim zuständigen Rententräger.