Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf bekommen Sie für Ihr verstorbenes Kind keine "Mütterrente". Hierfür müssten Sie das Kind noch im 2. Lebensjahr erzogen haben. Für die Erziehung des anderen Kindes könnte Ihnen ein Entgeltpunkt gutgeschrieben werden. Ein Entgeltpunkt entspricht einem Bruttobetrag von ca. 28 EUR in den alten Bundesländern/ 26 EUR in den neuen Bundesländern. Wie ich Ihrer Frage entnehmen kann, wollen Sie Ihre Rente nach dem 30.06.2014 ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Damit werden bei der "Mütterrente" auch keine Abschläge zu berücksichtigen sein. Sollten Sie im 2. Lebensjahr des Kindes bereits wieder gearbeitet haben, ist es möglich, dass sich "Mütterrente" mindert. Dies ist abhängig von der Höhe Ihres damaligen Arbeitsentgelts. Die Rente Ihres Mannes spielt bei der Berechnung der "Mütterrente" keine Rolle.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.