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Experten-Antwort

Viele Fragen

von Margret Deisser11.04.2014 | 20:16
4247 Ansichten
5 Antworten
Ich habe 45 Jahre lang Halbtags gearbeitet. Werde bald 63 Jahr alt und habe ein Kind 39 und ein Kind ist kurz nach der Geburt verstorben. Lebend geboren. Meine Nettorente reicht wahrscheinlich nicht zu den 500 Euro nach Berechnung vor einem Jahr. Jetzt kommt die Mütterrente und extra für Kinder auch. Wieviel macht das aus wenn ich mit 63 in Rente gehe. Ich habe eigentlich 2 Kinder geboren oder zählt das nicht? Ist das dann Brutto oder Netto dazu. Hängt das auch von der Rente meines Mannes ab. Er liegt unter der Durchschnittsrente. Bitte antworten Sie leicht verständlich

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.04.2014 | 06:39

Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf bekommen Sie für Ihr verstorbenes Kind keine "Mütterrente". Hierfür müssten Sie das Kind noch im 2. Lebensjahr erzogen haben. Für die Erziehung des anderen Kindes könnte Ihnen ein Entgeltpunkt gutgeschrieben werden. Ein Entgeltpunkt entspricht einem Bruttobetrag von ca. 28 EUR in den alten Bundesländern/ 26 EUR in den neuen Bundesländern. Wie ich Ihrer Frage entnehmen kann, wollen Sie Ihre Rente nach dem 30.06.2014 ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Damit werden bei der "Mütterrente" auch keine Abschläge zu berücksichtigen sein. Sollten Sie im 2. Lebensjahr des Kindes bereits wieder gearbeitet haben, ist es möglich, dass sich "Mütterrente" mindert. Dies ist abhängig von der Höhe Ihres damaligen Arbeitsentgelts. Die Rente Ihres Mannes spielt bei der Berechnung der "Mütterrente" keine Rolle.

4 Antworten

W*lfgangam 11.04.2014 | 21:52
Hallo Margret Deisser, für das 1. Kind wird sich Ihre Rente um 28,67 EUR brutto (Geburt im Westen) erhöhen, knapp 26 EUR netto, beim 2. Kind gehen Sie leider leer aus. Nur wenn der 12. Monat nach der Geburt im Rentenkonto bereits angerechnet ist, gibt's den doppelten Wert. Von der Rente Ihres Mannes hängt es nicht ab, die bleibt so. Gruß w. ...ich weiß, Politik ist 'unsensible'/beklopp
senf-dazuam 14.04.2014 | 09:24
Auch die sog. Mütterrente isst der Bruttobetrag. Davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsanteil ab und ggf. ist der Gesamtbetrag zu versteuern. Von dem einen Jahr zusätzlicher Kindererziehungszeit bleiben also in etwa 23 Euro pro Monat.
W*lfgangam 14.04.2014 | 19:31
> Wie ich Ihrer Frage entnehmen kann, wollen Sie Ihre Rente nach dem 30.06.2014 ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Ergänzung: Das mit den Abschlägen ist auch so eine unausgegorene Folgewirkung der "Müttergesetzrente". Die laufenden Renten erhalten den vollen EP oben drauf, die Neurentner/innen nur im Rahmen Ihrer ggf. 'Abschlagsrente' mit Malus beim vollen EP. Selbst bei FRG-Rentner/innen kommt der volle EP dazu, statt nur 60 % - oder im Rahmen der 40/25 EP-Begrenzung künftig ggf. gar nichts. Gruß w. > von senf-dazu: Von dem einen Jahr zusätzlicher Kindererziehungszeit bleiben also in etwa 23 Euro pro Monat. ...sicher ein Vertipper, die 6 liegt eine Taste über der 3 ;-)
Sallyam 24.10.2015 | 12:12
Mein Kind ist am 10.4.1990 geboren und am 2.6.1991 gestorben. Habe ich Anspruch auf Mutterrente für dieses Kind? Ich habe nur Kinder erzogen (7) und war nicht berufstätig.
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