Guten Morgen,
zu den Möglichkeiten der Erstattung der ungarischen Rentenbeiträge können wir leider keine Auskünfte geben, bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die ungarische Rentenversicherung (Budapest Főváros Kormányhivatala (BFKH), VIII.Kerületi Hivatala, 1916 Budapest,Ungarn).
Grundsätzlich ist es aber so, dass aufgrund der EG-Verordnung die ungarischen Beiträge auf die Wartezeiten für eine deutsche Rente angerechnet werden, auch für die Wartezeit von 45 Jahren für eine vorzeitige abschlagfreie Rente. Auch für den möglichen Anspruch auf eine Leistung aus der ungarischen Rentenversicherung werden die in Deutschland zurückgelegten Zeiten berücksichtigt. Bei einer evtl. Erstattung der Beiträge entfällt dies natürlich.