Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

vieviel Zeit braucht ein Sachbearbeiter, um Rente zu berechnen???

von Alex03.05.2012 | 16:09
2674 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, seit sechs Wochen wissen wir, dass die EMR für unsere Tante bewilligt ist. Mit Krankenkasse o.Ä. gibt es nichts zurüchzuberechnen. Es fehlen auch keine Formulare und es ist nichts nachzureichen.Wie lange braucht ein Sachbearbeiter im Durchschnitt,um so einen Bescheid auszurechnen? In sechs Wochen kann man doch verhungert sein. Und als Versicherter kann man doch nichts dafür, dass Ostern ist oder 1. Mai und irgendwie alle ,, Brückentage" haben? SGB 1 § 17 ist wohl bei der DRV nicht so bekannt.

10 Antworten

santanderam 03.05.2012 | 16:44
Ausrechnen ? Das geht auf Knopfdruck in Sekundenbruchteilen. Aber die Überprüfung ob alles seine Richtigkeit hat, das kann schon mal Monate dauern.
???am 03.05.2012 | 16:47
Eine Rente ist bewilligt, wenn der Bescheid erteilt ist. Da liegt dann auch bereits die Berechnung bei. Daraus ergeben sich bei Ihnen die Fragen " Was verstehen Sie unter Berechnung?" und "Woher wissen Sie, dass die Rente bewilligt wird?" Hat Ihnen vielleicht der Sachbearbeiter bereits vorab seine Einschätzung mitgeteilt? Wurde die DRV vom Sozialgericht zur Rentenzahlung verurteilt? Liegt Ihnen der Rentenbescheid vielleicht tatsächlich bereits vor und Sie warten nur auf die Abrechnung der Rentennachzahlung? Bekommt Ihre Tante vieleicht eine Zeitrente und der tatsächliche Rentenbeginn liegt irgendwann in der Zukunft (kann immerhin leicht bis in den Sommer reichen)? Das alles hat Einfluss auf die Bearbeitungsdauer.
Alexam 03.05.2012 | 17:03
Hallo, haben im März Anruf von der Sachbearbeitung bekommen und mußten noch ein Schreiben beantworten über Einkünfte ab 10/2010 (stand im Schreiben als Rentenbeginn). Und nun soll die Akte bei der Vorgesetzten liegen.... seit Wochen.
-/-am 03.05.2012 | 17:50
... und wieso nicht einfach mal die Vorgesetzte nach Sachstand fragen?
Alexam 03.05.2012 | 22:28
Werd ich morgen machen. Aber man kommt sich vor, wie ein Bettler- es ist so entwürdigend !
Meckermannam 04.05.2012 | 16:03
Welche Hilfe erwarten Sie eigentlich auf Ihren "Erguß" der Ungenauigkeiten? Wahrscheinlich hängt das mit dem Rentenbeginn 01.07.2012 zusammen. Da die Bundesregierung die Werte für die Rentenanpassung mal wieder auf den letzten Drücker "amtlich" macht, kann vorher keine Berechnung zum 01.07.2012 erfolgen auch wenn ihr Sachbearbeiter noch so schnell ist. Auf die Deutsche Rentenversicherung schimpfen nützt da wenig. Geduld ist eine Tugend.
-_-am 04.05.2012 | 16:31
Das Forum kennt die Hintergründe nicht. Fragen Sie direkt bei der zuständigen Sachbearbeitung nach den genauen Gründen. Freigaben für Renten mit Beginn ab 01.07.2012 sind erst ab 07.05.2012 überhaupt möglich.
Alltagsbegleiteram 05.05.2012 | 17:49
Mir wurde bei der DRV Bund kürzlich folgende Antwort gegeben: Von dem Zeitpunkt an, an dem die für den Antrag auf Altersrente notwendigen Unterlagen der Rentenversicherung vollständig vorliegen, sollte mit einer Bearbeitungszeit von drei Monaten gerechnet werden.
Irrtum!am 06.05.2012 | 17:23
Hier geht es allerdings um eine Rente wegen Erwerbsminderung! Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. Ist der Leistungsfall im Dezember 2011 eingetreten, beginnt die Rente also am 01.07.2012. Eine Berechnung zum 01.07.2012 ist logischerweise aber erst möglich, wenn die geänderten Werte für die Rentenberechnung unter Berücksichtigung der Rentenerhöhung zum 01.07.2012 "amtlich" sind. Die Berechnung hängt also davon ab, wie rechtzeitig die Werte bei der Deutschen Rentenversicherung vorliegen und damit auch technisch für die Berechnung umgesetzt werden können.
...am 07.05.2012 | 14:49
@Irrtum!, Meckermann und Alltagsbegleiter : Lesen sie eigentlich den Beiträge, auf den sie antworten auch durch ? Jede Ihrer "Antworten" geht leider am Thema vorbei. Setzen. Sechs.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026