Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenFür die Kindererziehung werden ihrer Mutter Kindererziehungszeiten angerechnet, als hätte Sie eigene Beiträge eingezahlt.
Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die sich direkt auf die Rentenhöhe ihrer Mutter auswirken.
Für die Zeit der Kindererziehung wird ihre Mutter so gestellt, als hätte Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller
Versicherten gezahlt.
Sofern die Kindererziehung noch nicht in der Rente ihrer Mutter enthalten ist, kann Sie die Erziehungszeit auch noch heute geltend machen, sofern Sie die überwiegend Erziehende war.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.