Für die Kindererziehung werden ihrer Mutter Kindererziehungszeiten angerechnet, als hätte Sie eigene Beiträge eingezahlt.
Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die sich direkt auf die Rentenhöhe ihrer Mutter auswirken.
Für die Zeit der Kindererziehung wird ihre Mutter so gestellt, als hätte Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller
Versicherten gezahlt.
Sofern die Kindererziehung noch nicht in der Rente ihrer Mutter enthalten ist, kann Sie die Erziehungszeit auch noch heute geltend machen, sofern Sie die überwiegend Erziehende war.