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Experten-Antwort

Vo800 nachträglich

von Marta18.02.2024 | 08:47
704 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Mama bezieht schon Rente, aber bei ihr wurde die Kindererziehung nicht angerechnet kann sie das durch v 0800 nachträglich machen?!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2024 | 11:09

Für die Kindererziehung werden ihrer Mutter Kindererziehungszeiten angerechnet, als hätte Sie eigene Beiträge eingezahlt.

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die sich direkt auf die Rentenhöhe ihrer Mutter auswirken.

Für die Zeit der Kindererziehung wird ihre Mutter so gestellt, als hätte Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller

Versicherten gezahlt.

Sofern die Kindererziehung noch nicht in der Rente ihrer Mutter enthalten ist, kann Sie die Erziehungszeit auch noch heute geltend machen, sofern Sie die überwiegend Erziehende war. 

 

9 Antworten

Königam 18.02.2024 | 08:57
Und das soll jemand glauben? Das würde ja bedeuten, sie hätte im Rentenantrag vorsätzlich falsche Angaben zu der Frage nach den Kindern gemacht. Sollte es aber im sehr unwahrscheinlichen Fall so sein, soll Sie einen Vordruck V0800 ausfüllen und mit den entsprechenden Geburtsnachweisen zum zuständigen Rententräger schicken, der dann eine Neuberechnung veranlassen wird. Vorher sollte sie aber einen Blick in den Rentenbescheid werfen, ob dort im Versicherungsverlauf nicht doch Mutterschutzfristen, Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten aufgeführt sind, sonst ist das Ganze eher peinlich.
Berndam 18.02.2024 | 09:01
Erster Schritt ist, den Rentenbescheid inkl. Versicherungsverlauf zu prüfen. Fehlen dort die Zeiten und Sie sind noch in der Widerspruchsfrist, sollten Sie Widerspruch einlegen. Ist die Frist bereits abgelaufen, sollten Sie einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X stellen. Das geht zunächst formlos, die erforderlichen Formulare wird Ihnen die DRV dann zuschicken.
FRGam 18.02.2024 | 09:51
Warum wurde die Kindererziehung denn nicht angerechnet? (Soll ja valide Ausschlusstatbestände geben.)
Königam 18.02.2024 | 10:00
Wenn die Zeiten der Kindererziehung zwar beantragt, aber abgelehnt wurden (z.B. wegen der Erziehung im Ausland) wären die Zeiten ja korrekter Weise nicht in der Rente enthalten und die Ablehnung wäre im Bescheid begründet worden. Das aber sollte die Versicherte doch wissen. Dann würde der Vordruck V0800 auch nicht helfen.
Schadeam 18.02.2024 | 13:10
In 99% aller Fälle ist das spätestens mit der Rentenbewilligung entschieden worden. Das rstliche Prozent der Mütter hat wohl beim Rentenantrag "verpennt" die Kinder anzugeben und merkt das erst heute. Dieses eine Prozent kann den V0800 jederzeit nachholen.
Schadeam 18.02.2024 | 16:32
Weil Internet, soziale Medien, you tube und Co derzeit Menschen damit "verrückt machen". Aufgeschreckt durch diese Panikmache im Netz melden sich derzeit viele. Vor allem Kinder für ihre Mütter. Bei all den vielen, die sich bei mir im AuB Dienst in den letzten Wochen gemeldet haben, war noch keine einzige bei der die Kinder nicht längst abgespeichert waren. Und warum melden die sich? Aus Verunsicherung und weil sie zu bequem sind den letzten Versicherungsverlauf vorzuholen oder diesen nicht richtig lesen oder verstehen. Und die Kinder machen sich auch nicht die Mühe erst mal den Bescheid Ihrer Mutter zu lesen. Ist ja auch viel einfacher zu vermuten, die Mutter sei bislang um die Kinder bei der Rente beschissen worden.
Manometeram 19.02.2024 | 07:33
Die Frage hat @Schade ja schon beantwortet. Bemerkenswert ist aber immer wieder, wie leicht sich unbedarfte Menschen aufhetzen lassen, ohne mal selbst nachzudenken.
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