Hallo Jens W.,
die Leistungen, die Sie für die Pflege Ihrer Ehefrau bekommen stellen keinen Hinzuverdienst dar, die Einfluss auf die Höhe Ihrer Rente hätten. Wenn Sie nun einen Minijob ausüben und die Einkommensgrenzen dabei einhalten, wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung wie bisher weitergezahlt. Des Weiteren verweisen wir auf die Ausführungen von W*lfgang.
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