Hallo Jens. W.,
die Pflegetätigkeit zählt aus Sicht EM-Rente nicht als Beschäftigung/das Einkommen daraus grundsätzlich nicht als Hinzuverdienst – so weit es die jeweiligen Pflegesätze nicht übersteigt. Daher können Sie davon unabhängig entscheiden, eine 'richtige' Beschäftigung im Rahmen der Möglichkeiten bei Lauf einer EM-Rente aufzunehmen.
Lesen Sie dazu vielleicht diesen Beitrag, wo die Risiken liegen/was zulässig ist (besonders den letzten Eintrag):
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
Und ja, die Aufnahme einer Beschäftigung/Tätigkeit ist der DRV mitzuteilen - steht so in Ihrem Rentenbescheid drin (die Pflegetätigkeit gehört nicht dazu!) Für weiteren Rat stehen Ihnen die örtlichen Beratungsstellen DRV wie auch die Versicherungsämter/im Rathaus zur Verfügung.
Gruß
w.