Die Agentur für Arbeit wird Ihnen leider kein Arbeitslosengeld bewilligen, da Sie bei einem Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen.
Sofern sich noch vom Arbeitgeber zu zahlende Beträge ergeben, die dem Zeitraum vor Rentenbeginn zuzurechnen sind, erfolgt keine Anrechnung auf die gewährte Rente.
Ihrem Arbeitgeber müssen Sie schon mitteilen, dass Sie nun die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Sie werden schließlich dort nicht mehr berufstätig sein. Sofern Sie eine Rente auf Zeit erhalten, ruht während des Rentenbezuges das Arbeitsverhältnis und lebt ggf. (sofern die Zeitrente nicht verlängert wird) wieder auf. D.h. dass sie nach dem Ende der Zeitrente ihr Arbeitsverhältnis bei Ihrem Arbeitgeber fortsetzen.
Sollten Sie noch Geldleistungen vom Arbeitgeber bekommen, teilen Sie dies aufgrund der Ihnen auferlegten Mitteilungsverpflichtung Ihrem Rentenversicherungsträger mit, damit dieser prüfen kann, ob eine Anrechnung zu erfolgen hat.