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voll oder teilerwerbsgemindert

von Jack O´Neill02.04.2007 | 11:55
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde dieses jahr 30 Jahre alt. Seit 2002 habe ich erhebliche Probleme mit der Gesundheit. Ich habe zwei Bandscheibenvorfälle und leide unter chronischen Schmerzen. Jede Arbeit in Zwngshaltung, körperliche Arbeit oder langes Sitzen sind mir nicht möglich. Ich leide zudem seit 3 Jahren unter einem chronischen Reizdarmsyndrom, daß meine Leebensqualität stark einschränkt.Mich quälen mehrmals pro Woche kolikartige Darmkrämpfe, die so stark sein,daß ich jedes mal kurz vor dem Zusammenbruch stehe. Das ganze tritt meist überfallartig auf und wird häufig von Durchfall begleitet. Ich habe schon sämtliche Untersuchungen hinter mit auch eine Darmspiegelung. Ich kann einfach nicht mehr und inzwischen sehe ich es so, daß ich nicht mehr in der Lage bin einer normalen Arbeit nachzugehen. Meine Frage ist nun: Ob ich die Möglichkeit habe, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu bekommen? Wo muß ich diese beantragen und was muß ich mitrbingen? Gibt es eine Beratungsstelle? Gruß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Über unser Internetangebot www.deutsche-rentenversicherung.de finden Sie unter dem Punkt Beratung eine Beratungsstellensuche.

Hier können Sie die nächste Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden und dort den entsprechenden Rentenantrag stellen.

3 Antworten

Vorsichtigeram 02.04.2007 | 19:59
Bevor Sie bei einer Beratungsstelle der DRV auftauchen, sollten einem Sozialverband, z.B. dem VDK, beitreten und sich dort beraten lassen. Es ist inzwischen Allgemeinwissen, dass die DRV es mit dem Datenschutz nicht so genau nimmt und fortgesetzt gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der zulässigen Erhebung und Speicherung von Daten verletzt. Die Rechtsexperten der Sozialverbände werden Ihnen helfen die Klippen zu umschiffen.
KSCam 02.04.2007 | 21:18
und wo bitte schön soll der Berater, der einen Ratsuchenden über die Höhe dessen zu erwartende Rente berät, bzw. mit dem Versicherten zusammen den Rentenantrag stellt fortgesetzt gegen den Datenschutz verstoßen? Aber wenn die vom VDK das besser können,...dann solls ja recht sein. Man kann auch alles übertreiben und grundlos Mißtrauen säen. Gott sei Dank hat sich Ihr Allgemeinwissen in vielen Provinzen Deutschland noch nicht rumgesprochen und Bürger und Verwaltung kommunizieren noch einigermaßen umverkrampft miteinander.
Antoniusam 03.04.2007 | 01:40
Sie können Ihren Rentenantrag auch in jedem Rathaus oder Bürgeramt direkt aufnehmen lassen. Alles weitere ergiebt sich dann automatisch. (Anforderung ärztlicher Befundberichte, Ladung zum sozialmedizinischen Gutachter etc.) Wenn Ihr Antrag abgelehnt werden sollte, können Sie sich immer noch hilfesuchend an einen Sozialverband wenden.
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