Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Vollarbeit nach Wiedereingleiderung

von Claro8410.07.2008 | 13:42
1388 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich war voll beruftstätig im öffentlichen Dienst bis ich wegen einer Bewegungsstörung ein Jahr krankgeschrieben und auch operiert worden bin. Mein Arbeitsplatz wurde inzwischen von einer Vertretung auf Zeit besetzt. Nach einem 3/4 Jahr, ich war inzwischen wieder ziemlich fit, begann ich mit der Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell, um wieder Vollzeit zu arbeiten. Einen Tag vor dem Beginn meiner Vollzeitbeschäftigung teilte mir die Leitung mit, dass sie mich (vermutlich aus Kostengründen, die Vertretung ist zu einem wesentlich schlechteren Tarif eingestellt und man möchte sie behalten) nicht mehr vollzubeschäftigen gedenkt. Man will mir eine minderwertige Arbeitsstelle zuweisen, um das Recht zu haben, mir weniger zu bezahlen. Ich habe aber seit fast 15 Jahren einen Arbeitsvertrag über Vollbeschäftigung als qualifizierte Sekretärin, es gäbe Arbeit genug, außerdem habe ich den Schwerbehndertengrad 50 %. Man drängt mich förmlich, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen oder in Altersteilzeit zu gehen bzw. droht mir, wenn ich weiter vollarbeiten will, mit einer erheblichen Runterstufung des Gehalts. Ich werde im nächsten Jahr 60 und fühle mich wie ein unerwartet aufgetauchter Mitesser am Tisch, den man rasch wieder loswerden will. Das Integrtionsamt meinte, für mich nichts tun zu können. Noch gilt mein Arbeitsvertrag, ich fühle mich aber ständig gemobbt und meine mühsam wieder erreichte Gesundheit scheint gefährdet. Wie ist die Rechtslage?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Frage kann Ihnen hier nicht beantwortet werden. Es ist ein Forum der Deutschen Rentenversicherung.

3 Antworten

Dies ist ein Rentenforumam 10.07.2008 | 15:40
Fragen Sie Ihren Betriebs-/ Personalrat.
KSCam 10.07.2008 | 16:52
ergänzend vielleicht noch die Information, dass Sie als Frau ja mit 60 in Rente gehen können und selbst eine für ein Jahr dauernde Runterstufung des Gehalts zumindest keine dramatischen Auswirkungen auf die Rente haben dürfte. Wenn es um Rentenfragen geht, rate ich zur persönlichen Rentenberatung.
Claro84am 11.07.2008 | 08:33
Ich bitte um Entschuldigung für meinen Irrtum!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026