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Experten-Antwort

Volle befriste Erwerbsminderungsrente und 450 €- Job bzw. tägl. 2,5 Std?

von Dicker02.12.2019 | 13:05
245 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, man eine Frage, beziehe volle befristete EMR und möchte noch was dazuverdienen. Kann ja tägl. 2,5 Std. arbeiten, das sind wöchentl. 12,5 Std. Also bleibe ich unter 3 Std/Tag und unter 15 Std/Woche. Nun ab wann zählen die tägl. 2,5 Std Arbeitszeit, ab Wohnung oder erst am Arbeitsplatz, sprich Büroplatz o. Werkbank? Gruß Dicker

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dicker,

die abstrakte Arbeitszeitgrenze von 3 Std/tgl. bezieht sich rein auf die Arbeitszeit.

Allerdings sei folgender Hinweis erlaubt:

Jede Beschäftigungsaufnahme eines EM-Vollrentenbeziehers ist grds. geeignet, damit der Rententräger den Fortbestand der vollen EM prüfen dürfte. Dies wäre theoretisch sowieso jederzeit denkbar (auch ohne aktives Beschäftigungsverh.), wird idR bei Beschäftigungen im Minijobbereich (bis 450 Euro/mtl) eher nicht gemacht und ist bei dauerhaften Beschäftigungen über 450 Euro regelmäßig zu überprüfen.

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3 Antworten

Häam 02.12.2019 | 13:09
Fahrzeit zur Arbeit wird nicht als Arbeitszeit gezählt. Bevor Sie eine Beschäftigung aufnehmen, sollten Sie dies auf jeden Fall Ihrem Rententräger mitteilen und sich bestätigen lassen, dass diese nicht Ihre Erwerbsminderungsrente gefährdet.
Dickeram 02.12.2019 | 16:45
Natürlich würde ich da mir erstmal eine Genehmigung holen und sogar schriftlich Bestätigen lassen. Also die 2,5 Std. wären dann reine Arbeitszeit. Aber ob sich das lohnt, tägl. 40 km hin u. zurück??? Ob da am Ende was rasukommt, wäre fraglich. Gruß Dicker
Verdienstam 02.12.2019 | 17:10
Sie können doch soviel hinzuverdienen wie Sie wollen. Wenn Sie einen Job finden, welcher Ihnen für 2,5 Stunden täglich am Ende des Monats 20.000 Euro bringt, dann werden Sie zwar keine Rente mehr erhalten, aber gefährden zumindest nicht zwangsläufig Ihre Erwerbsminderung.
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