Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Volle EM

von Hugo29.09.2011 | 16:34
1378 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bei einer Bu- Rente (geb. vor 1961) ist die Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt max 6 Std. für den Beruf wessen die Rente gewährt wird. Liegt Arbeitslosikeit vor und ich stehe dem Arbeitsmarkt zu Verfügung, eine Verweistätigkeit ist lt. DRV nicht ausgesprochen, und im selbigen vorigen Beruf den ich möglichst wieder in Teilzeit ausüben möchte sind keine Arbeitsplätze vorhanden, das heißt >der Arbeitsmarkt ist verschlossen< ist somit eine volle EM-Rente zu gewähren. Richtig oder falsch?

6 Antworten

-am 29.09.2011 | 17:59
Ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung vorliegen, kann online nicht beurteilt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei den Kollegen vor Ort, bzw. stellen Sie einen entsprechenden Antrag. Solange Sie allgemeine Arbeiten vollschichtig, d.h. ganztags machen können, wird es aber keine volle Rente geben.
öhaam 30.09.2011 | 07:34
Zitat von Hugo anzeigenausblenden
Bei einer teilweisen EM-Rente wegen BU gibt es keinen 'verschlossenen Arbeistmarkt' und damit auch keine volle EM-Rente - vgl. § 240 Abs. 2, letzter Satz SGB VI. Die halbe EM-Rente soll Ihren verlorenen Status im Beruf ersetzen und macht es (finanziell) zumutbar, auch unter der eigentlichen Qualifikation zu arbeiten. Mit festgestellter BU gibt es keine Verweisung, weil die zumutbaren Beschäftigungen ('Beruf selbst und vergleichbare Tätigkeiten') ja nicht mehr wahrgenommen werden können! Wunsch und Wirklichkeit was den Arbeitsplatz angeht liegt oftmals leider weit auseinander!
brrrr hüüü oder hotttam 30.09.2011 | 20:04
Zitat von öha anzeigenausblenden
... das heißt >der Arbeitsmarkt ist verschlossen< ist somit eine volle EM-Rente zu gewähren. Richtig oder falsch?
Bei einer teilweisen EM-Rente wegen BU gibt es keinen 'verschlossenen Arbeistmarkt' und damit auch keine volle EM-Rente - vgl. § 240 Abs. 2, letzter Satz SGB VI. Die halbe EM-Rente soll Ihren verlorenen Status im Beruf ersetzen und macht es (finanziell) zumutbar, auch unter der eigentlichen Qualifikation zu arbeiten. Mit festgestellter BU gibt es keine Verweisung, weil die zumutbaren Beschäftigungen ('Beruf selbst und vergleichbare Tätigkeiten') ja nicht mehr wahrgenommen werden können! Wunsch und Wirklichkeit was den Arbeitsplatz angeht liegt oftmals leider weit auseinander!
§ 43 SGB VI ?????????????
servusam 30.09.2011 | 20:41
In diesem ihre-vorsorge-Forum kommt mann/frau auf keinen grünen Zweig. Die lieben Experten sind Experten die zugunsten der DRV in Wortwahl nichts konkretes rüberbringen dürfen! Es gibt ein Spiel für Kinder das hier aber mit Erwachsenen Bürgern praktiziert wird - blin.. K.. . Ich bin dafür die DRV abzuschaffen. Pensionär zu werden geht reibungsloser über die Bühne!
Hugoam 30.09.2011 | 21:06
Zitat von öha anzeigenausblenden
... das heißt >der Arbeitsmarkt ist verschlossen< ist somit eine volle EM-Rente zu gewähren. Richtig oder falsch?
Bei einer teilweisen EM-Rente wegen BU gibt es keinen 'verschlossenen Arbeistmarkt' und damit auch keine volle EM-Rente - vgl. § 240 Abs. 2, letzter Satz SGB VI. Die halbe EM-Rente soll Ihren verlorenen Status im Beruf ersetzen und macht es (finanziell) zumutbar, auch unter der eigentlichen Qualifikation zu arbeiten. Mit festgestellter BU gibt es keine Verweisung, weil die zumutbaren Beschäftigungen ('Beruf selbst und vergleichbare Tätigkeiten') ja nicht mehr wahrgenommen werden können! Wunsch und Wirklichkeit was den Arbeitsplatz angeht liegt oftmals leider weit auseinander!
Die Wirklichkeit ist dass ich durchgehend 2 Jahre bei der AfA arbeitslos/arbeitsuchend gemeldet bin und die AfA nicht in der Lage ist mir einen Job anzubieten der eine Stufe unter meinen ehemaligen Beruf ist!!! Also keine volle EM-Rente?
Detlkefsenam 01.10.2011 | 12:24
Nochmals ein klares NEIN. Um eine Arbeitsmarktrente erhalten zu können müssten Sie eine teilweise EM-Rente ( Arbeitsfähigkeit 3 bis unter 6 Std. ) erhalten und nicht " nur " BU-Rente wie Sie sie erhalten. Also Klartextt : Mit ihrer EM-Rente wegen BU können Sie NIE eine Arbeitsmarktrente erhlaten - auch wenn die Agentur für Arbeit Sie z.b. schon seit 10 oder mehr Jahren nicht vermitteln kann. Das Risiko des Arbeitsmarktes ist keines was die RV abdecken soll ..
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026