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§ 43 SGB VI ?????????????... das heißt >der Arbeitsmarkt ist verschlossen< ist somit eine volle EM-Rente zu gewähren. Richtig oder falsch?Bei einer teilweisen EM-Rente wegen BU gibt es keinen 'verschlossenen Arbeistmarkt' und damit auch keine volle EM-Rente - vgl. § 240 Abs. 2, letzter Satz SGB VI. Die halbe EM-Rente soll Ihren verlorenen Status im Beruf ersetzen und macht es (finanziell) zumutbar, auch unter der eigentlichen Qualifikation zu arbeiten. Mit festgestellter BU gibt es keine Verweisung, weil die zumutbaren Beschäftigungen ('Beruf selbst und vergleichbare Tätigkeiten') ja nicht mehr wahrgenommen werden können! Wunsch und Wirklichkeit was den Arbeitsplatz angeht liegt oftmals leider weit auseinander!
Die Wirklichkeit ist dass ich durchgehend 2 Jahre bei der AfA arbeitslos/arbeitsuchend gemeldet bin und die AfA nicht in der Lage ist mir einen Job anzubieten der eine Stufe unter meinen ehemaligen Beruf ist!!! Also keine volle EM-Rente?... das heißt >der Arbeitsmarkt ist verschlossen< ist somit eine volle EM-Rente zu gewähren. Richtig oder falsch?Bei einer teilweisen EM-Rente wegen BU gibt es keinen 'verschlossenen Arbeistmarkt' und damit auch keine volle EM-Rente - vgl. § 240 Abs. 2, letzter Satz SGB VI. Die halbe EM-Rente soll Ihren verlorenen Status im Beruf ersetzen und macht es (finanziell) zumutbar, auch unter der eigentlichen Qualifikation zu arbeiten. Mit festgestellter BU gibt es keine Verweisung, weil die zumutbaren Beschäftigungen ('Beruf selbst und vergleichbare Tätigkeiten') ja nicht mehr wahrgenommen werden können! Wunsch und Wirklichkeit was den Arbeitsplatz angeht liegt oftmals leider weit auseinander!
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