Hallo Ivy,
grundsätzlich erfolgt eine Prüfung, ob bei einer Arbeitsaufnahme die neue Tätigkeit zu Lasten Gesundheit ausgeübt wird, oder ob sich das Leistungsvermögen tatsächlich gebessert hat.
Je nach Beurteilung hat dies unterschiedliche Auswirkungen.
Da im Rahmen dieses Forums keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilt werden können, sollten Sie vor einer geplanten Arbeitsaufnahme Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers aufnehmen, um die Folgen abzuklären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung