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Experten-Antwort

Volle EM Rente

von Uwe 04.06.2023 | 12:59
88 Ansichten
5 Antworten
Hallo zusammen. Ich bin seid Ende 2011 Em Rentner. Habe mittlerweile einen 21 Jahrigen Sohn. Habe immer bis zur Erkrankung immer Vollzeit gearbeitet und auch pflichtbewusst meine Unterhalt für meinen Sohn im vollen Umfang bezahlt.als nun die Krankheit mich in die Knie gezwungen hat konnte ich nicht mehr im vollen Umfang den Unterhalt zahlen.umterhaltsneuberechnung wurde durch die Mutter meines Sohnes durch Lügen blockiert und mit der Aussage unterstützt entweder du zahlst oder du siehst deinen Sohn nicht .Dadurch häuften sich die unterhaltsschulden . Ein Vollstreckunggericht hat seid mehreren Jahren meine Rente bepfändet .bekomme ein Bruttorente von ca.1058 Euro nach Abzug der Pfändung bleiben noch 808,-Euro. DIE Schulden zahle ich jetzt an meine ex und seitdem mein son 18 ist nicht mehr an ihn .Mein Sohn ist ausgelernt ,meine ex und ihr Mann verdienen geschätzt zusammen ca.6500,-Euro netto..Da ich neben den 808,-noch einen minijob ausübe kann ich meine Rente aufbessern. Da ich Miete zahlen muss und ca 100,-Euro im Monat für Medikamente bleibt mir nicht mehr viel übrig. Auch meine Anwältin hat versucht die Pfändung aufheben zu lassen. Was kann ich tun um diese Pfändung aufheben zu lassen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.06.2023 | 11:48

Hallo Uwe,

die Prüfung, ob pfändbare Beträge vorhanden sind, erfolgt nicht nach rentenrechtlichen Vorschriften. Eine zufriedenstellende Antwort können Sie daher in diesem Forum nicht erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Klausam 04.06.2023 | 14:30
Hallo Uwe, wenn ihre Anwältin nicht in der Lage ist das Problem gerichtlich zu klären, wird Ihnen dieses Forum definitiv nicht weiterhelfen können. Die DRV ist hier aussen vor. MfG
Rkgkgam 04.06.2023 | 14:53
Ihr Einkommen ist tatsächlich höher als die 1000 € der Unterhalt sonst müssten Sie nicht zahlen.
Siggiam 04.06.2023 | 18:40
Sie liegen (normalerweise) unter der Pfändungsfreigrenze und haben sich wohl tüchtig über den Tisch ziehen lassen in der Vergangenheit. Aber das ist alles Aufgabe Ihres Rechtsbeistands,also Sache Ihrer Anwältin!
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