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Experten-Antwort

volle EM-Rente abgelehnt - Klag

von kleemann07.02.2014 | 10:50
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7 Antworten

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Muß ich als Kläger bei der Verhandlung persönlich anwesend sein, oder reicht es, wenn mich dort ein Anwalt vertritt. Habe Angst, dass ich so einen Prozeß nervlich nicht durchstehe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie müssen erscheinen, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet ist (vgl. § 111 SGG).

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6 Antworten

Jonasam 07.02.2014 | 10:52
Hallo! Es reicht aus, wenn Ihr Anwalt vor Ort ist. Aber: Ich würde aber empfehlen, dass Sie selbst zugegen sind. Es können (und werden wahrscheinlich auch) jederzeit Fragen auftauchen, die Ihr Anwalt nicht beantworten kann. Mit freundlichen Grüßen Jonas
Petra1978am 07.02.2014 | 12:30
Es kann auch gut sein, dass es gar nicht zur Verhandlung kommt. Wenn z.B. das Gericht einen Gutachter beauftragt und das Gutachten in Ihrem Sinne ausfällt (Befürwortung einerTeil-EM oder volle EM), dann kann es auch sein, dass die DRV einlenkt und ein Anerkenntnis zustande kommt. Dies können Sie dann annehmen oder ablehnen.
egal (2)am 07.02.2014 | 22:05
Weshalb haben Sie Angst? Niemand wird Ihnen den Kopf abreißen. Mehr als verlieren können Sie nicht. Am Gericht arbeiten auch nur Menschen. Ich fände es besser, auf jeden Fall anwesend zu sein. Es geht schließlich um Ihr Recht und Ihre Zukunft. Sie sollten die Chance nutzen, Ihre Sicht der Dinge darzulegen. Wissen Sie, ob Ihr Anwalt den Termin pünktlich wahrnimmt? Wenn Ihre Nerven schlappmachen, können Sie den Gerichtssaal immer noch verlassen. Dann entschuldigen Sie sich halt beim Richter. Gute Nerven wünsch ich Ihnen LG
Hammeram 08.02.2014 | 09:00
Sie sollten einsehen das Sie keine Rente bekommen werden. Drops ist doch schon gelutscht. Das wäre das beste auch für Sie selbst.
momentmalam 08.02.2014 | 10:36
Ist nicht gesagt, dass das letzte Wort gesprochen ist. Viele Wege führen nach Rom (Rente), es kann auch ein langer sein....;-) Nur aufgeben beendet diesen Weg!
Martha Herzam 08.02.2014 | 22:38
Eben warum so negativ, das ist doch genau das was die DRV möchte, dass möglichst viele Antragsteller von EM Renten aufgeben, wenn sie eine Ablehnung erhalten. Die DRV kämpft mit unfairen mitteln, aus den Gutachten pickt sie sich nur die Rosinen raus. Daher sollte jeder die Möglichkeit sich zu wehren ausschöpfen. Bei einer Verhandlung kann es sein, dass das Gericht anordnet, dass der Kläger persönlich zu erscheinen hat. Keine Sorge das geht da ziemlich ruhig zu. Grüsse Martha Herz
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