Hallo Heike,
auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung werden Arbeitsentgelt (von Arbeitnehmern), Arbeitseinkommen (von Selbständigen), vergleichbares Einkommen (z. B. von Abgeordneten) und Verletztengeld oder Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Hinzuverdienst angerechnet.
Eine betriebliche Altersversorgung zählt nicht zu diesen Einkünften.