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Experten-Antwort

Volle EM Rente Arbeitgeber Arbeitszeit

von Silke26.09.2023 | 16:13
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7 Antworten

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Hallo, Ich beziehe seit 2018 eine befristete Teil-EM-Rente. Ich arbeite 18 Stunden/Woche an 3 Tagen also 6 Stunden. Mein Gesundheitszustand hat sich verschlechtert und ich habe eine volle EM-Rente beantragt. Habe mich jetzt mit Überstunden und Urlaub über Wasser gehalten und auch des Öfteren dann mit Krankheitstagen. Habe die volle EM-Rente jetzt zum Glück bewilligt bekommen, befristet für 3 Jahre. Jetzt meine Frage, ruht mein Arbeitsverhältnis jetzt bis Ende der Befristung? War jetzt auch überraschend und dachte nicht dass es noch was wird da es 1,5 Jahre ging ab Antrag. Falls ich vorerst noch etwas arbeiten würde, da mein Arbeitgeber da auch erst Ersatz finden muss, wie würde das aussehen? Ich darf nicht länger als 3 Stunden täglich arbeiten richtig? Wären in der Woche dann 15 Stunden richtig? Würde am liebsten ganz aufhören aber meinem Arbeitgeber zuliebe würde ich es noch etwas länger probieren. Vielen Dank im voraus für die Antwort. Schöne Grüße Silke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silke,

 

grundsätzlich betrifft Ihre Frage das Arbeitsrecht. Daher kann Ihnen im Rentenforum niemand sagen, wie sich die Feststellung der vollen Erwerbsminderung auf Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis auswirkt. Bitte klären Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber.

Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Ihr Leistungsvermögen auf täglich unter 3 Stunden gesunken ist. Dies ergibt eine Beschäftigung von weniger als 15 Stunden wöchentlich.

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6 Antworten

Mikeam 26.09.2023 | 16:49
Sie müssen unter 3 Stunden bleiben und sie hätten vorher auch schon unter 6 Stunden bleiben müssen. Sie müssen mal im Arbeitsvertrag gucken was im Falle einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente passiert. In aller Regel ruht in der Zeit das Dienstverhältnis. Im öffentlichen Dienst dürfte man nicht arbeiten in der Zeit. Auch nicht unter 3 Stunden.
DRVam 26.09.2023 | 16:52
Ob ihr AV ruht, oder beendet wird, geht aus Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, oder sonstiger persönlicher Vereinabrung hervor. Eine allgemeingültige Regelung gibt es nicht. Laut Gesetz ist die volle Erwerbsmiderung: Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein Alles was Sie vorhaben sollten Sie Ihrer zuständigen RV mitteilen und sich bestätigen lassen.
Upsam 26.09.2023 | 16:53
"meinem Arbeitgeber zuliebe" Hier findet er: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1396/umfrage/leis…
Peter T.am 26.09.2023 | 19:32
Zitat von Mike anzeigenausblenden
Falls man Schwerbehindert ist, wird der Passus "bei befr. voller EMR ruht das AV" ausgehebelt, falls man tägl. unter 3 Stunden arbeiten möchte, da Bundesrecht über den Tarifvertrag steht...
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