Hallo Frauke,
die Rente wegen voller Erwerbsminderung soll Ihren Verdienst ersetzen, wenn Sie selbst nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Maßgebend ist das tägliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Hinzuverdienen können Sie aber – in gewissen Grenzen – trotzdem. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze 18558,75 EUR .
Voraussetzung für den Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist aber auch, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Arbeiten Sie mehr, liegt diese Voraussetzung nicht mehr vor und Sie gefährden unter Umständen Ihren Rentenanspruch.
Informieren Sie den Rentenversicherungsträger über die Aufnahme jeder Erwerbstätigkeit und über die Höhe des erzielten Hinzuverdienstes. Das gilt auch für diesbezügliche Änderungen.
Sie können zweieinhalb Stunden Montag bis Samstag arbeiten = 15 Stunden
Arbeiten Sie nur montags, bis freitags dürfen Sie maximal 2 Stunden und 59 Minuten arbeiten.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Das hiesse ich darf 6 Tage die Woche trotz voller EM Rente arbeiten?
Und wenn ich das tue, darf ich auch genau auf die 15 Stunden kommen?
Hab ich das richtig verstanden?
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Das hiesse ich darf 6 Tage die Woche trotz voller EM Rente arbeiten?
Und wenn ich das tue, darf ich auch genau auf die 15 Stunden kommen?
Hab ich das richtig verstanden?
Werktage in Deutschland sind von Montag bis Samstag. Im allgemeinen wird aber bei der Erwerbsminderung von einer 5-Tage - Woche unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgegangen. Wenn Sie 15 Wochenstunden arbeiten, sind Sie nur noch teilweise erwerbsgemindert. Zudem dürfte es fraglich sein, wenn Sie 2:59 schaffen, 3:01 aber nicht! Empfehlenswert wäre es, 2:30 anzuvisieren!
Jetzt haben Sie mich verunsichert, verstehe allerdings Ihre Argumentation. Danke für den Einwand. Das werde ich mir durch den Kopf gehen lassen.
Das ist falsch. Bei einer Sechstagewoche darf man 15 glatte Stunden arbeiten. Nichts mit unter 15 Stunden bei einer Fünftagewoche geht es natürlich nicht weil man ja dann auf glatte 3 Stunden käme und das ist wiederum nicht erlaubt. Ich persönlich wurde auch zwei oder zweieinhalb Stunden anpeilen, aber ich kenne genügend Leute die Arbeitsverträge mit 2 Stunden und 59 Minuten gemacht haben.
"Bei einer Sechstagewoche darf man 15 glatte Stunden arbeiten"
In welchem Gesetzestext steht das geschrieben?
"aber ich kenne genügend Leute die Arbeitsverträge mit 2 Stunden und 59 Minuten gemacht haben."
Stimmt das denn auch wirklich?
So tun die das...und alles schöne bei der DRV gemeldet?
Könnte ja auch mal zu eine Überprüfung der Rentenberechtigung kommen...also immer schön aufpassen...gut wenn die Rente nur befristet ist....kein Problem!
Ich verstehe das nicht. Es ist doch grade ein Problem, wenn die Rente befristet ist. So wird doch beim Verlängerungsantrag genau hingeschaut. Und falls man da 1 Minute darunter ist? Was ist dann? Geht problemlos durch?
Lange Rede, kurzer Sinn lassen Sie sich Ihr Arbeitsvorhaben von der Rentenversicherung absegnen. Melden müssen Sie es sowieso und zwar vor Beginn der Arbeitsaufnahme. Kurzer Zweizeiler mit Art und Umfang der Tätigkeit. Dann werden Sie sehen, ob Rentenunschädlich oder nicht,die erlaubte sechsmonatige Arbeitserprobung mal außen vor gelassen, da sie eigentlich nichts damit zu tun hat.
"Bei einer Sechstagewoche darf man 15 glatte Stunden arbeiten"
In welchem Gesetzestext steht das geschrieben?
"aber ich kenne genügend Leute die Arbeitsverträge mit 2 Stunden und 59 Minuten gemacht haben."
Stimmt das denn auch wirklich?
Hallo Frauke,
die Rente wegen voller Erwerbsminderung soll Ihren Verdienst ersetzen, wenn Sie selbst nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Maßgebend ist das tägliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Hinzuverdienen können Sie aber – in gewissen Grenzen – trotzdem. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze 18558,75 EUR .
Voraussetzung für den Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist aber auch, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Arbeiten Sie mehr, liegt diese Voraussetzung nicht mehr vor und Sie gefährden unter Umständen Ihren Rentenanspruch.
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