Hallo Hilde Trude,
Ihre Rente wird ohne Einschränkungen weitergezahlt,
wenn Sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten.
Vorübergehend ist Ihr Aufenthalt dann, wenn er von
vornherein zeitlich begrenzt ist und Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland bleibt, d.h. dass Sie mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland leben. Das trifft zum Beispiel auf
eine Urlaubsreise zu.
Ihren persönlichen Fall mit einem längeren Auslandsaufenthalt sollten Sie vor Verlegung Ihres Wohnsitzes mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger klären.
Bitte setzen Sie sich direkt mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung.