Hallo Hamburgerin_2023,
bitte teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger die Aufnahme der Tätigkeit, einschließlich Arbeitszeit und Entgelt mit. Es wird dann zum einen aus sozialmedizinischer Sicht geprüft, ob sich Ihr gesundheitlicher Zustand soweit gebessert hat, dass Sie wieder mindestens 3 Stunden oder mehr am Tag arbeiten können. Davon hängt ab, ob möglicherweise nur noch Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente besteht oder der Anspruch ganz entfällt. Außerdem kann der Hinzuverdienst Einfluss auf die Rentenhöhe haben. Wie lange die Prüfung dauern wird, können wir hier im Forum nicht einschätzen und auch nicht, welche Prüfungen für einen neuen Anspruch erforderlich wären - das kommt auf die individuellen medizinischen Umstände in Ihrem Einzelfall an.
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