Hallo,
die Umdeutung in einen Rentenantrag ist erfolgt, weil Sie Ihren alten Beruf nicht mehr ausüben können. Sie haben den Anspruch auf Rente also aufgrund Ihrer Berufsunfähigkeit. Diese Rente soll einen Ausgleich dafür darstellen, dass Sie zwar noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, aber nicht mehr in Ihrer bisherigen, qualifizierten beruflichen Tätigkeit. Sie müssen bei Aufnahme einer anderen Tätigkeit wahrscheinlich finanzielle Einbußen hinnehmen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) erhalten Sie nur, wenn durch diese Ihr Leistungsvermögen im alten Beruf wesentlich gebessert werden kann. Diese Erfolgsaussichten sieht der Gutachter der Rentenversicherung bei Ihnen allerdings nicht. Daher haben Sie jetzt Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.