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Experten-Antwort

Volle EM Rente trotz voller Leistungsfähigkeit

von Soledad06.10.2015 | 13:24
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9 Antworten

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Hallo zusammen, Ich bin aus der med.Reha entlassen worden - alter Beruf unter 3 Std - allgemeiner Arbeitsmarkt über 6 Std um eine LTA beantragen zu können, diese wurde abgelehnt und der Antrag zur med. Reha umgedeutet in einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung. Aber warum? Bin doch als Leistungsfähig eingestuft vollschichtig. Begründung ist, dass LTA nicht zur Besserung beiträgt oder eine Verschlimmerung abwenden kann. Ich muss nicht zum Gutachter weil alles klar wäre. Gibt das voll oder Teilrente? Zählt rehabericht nicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Umdeutung in einen Rentenantrag ist erfolgt, weil Sie Ihren alten Beruf nicht mehr ausüben können. Sie haben den Anspruch auf Rente also aufgrund Ihrer Berufsunfähigkeit. Diese Rente soll einen Ausgleich dafür darstellen, dass Sie zwar noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, aber nicht mehr in Ihrer bisherigen, qualifizierten beruflichen Tätigkeit. Sie müssen bei Aufnahme einer anderen Tätigkeit wahrscheinlich finanzielle Einbußen hinnehmen.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) erhalten Sie nur, wenn durch diese Ihr Leistungsvermögen im alten Beruf wesentlich gebessert werden kann. Diese Erfolgsaussichten sieht der Gutachter der Rentenversicherung bei Ihnen allerdings nicht. Daher haben Sie jetzt Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.

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8 Antworten

Soledadam 06.10.2015 | 14:04
Berufsunfähigkeit gab es doch nur für Menschen die vor 1961 geboren sind. Ich bin 27! Der vorige Beruf war nur im Callcenter
Soledadam 06.10.2015 | 14:07
Und Lta sollte Umschulung sein, hat ja nichts mit dem letzten Beruf zu tun.
-am 06.10.2015 | 14:56
Das Leistungsspektrum bei LTA ist breit gefächert und umfasst nicht nur Umschulungen. Voraussetzung für LTA ist aber immer, dass Ihre Erwerbsfähigkeit in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit / im zuletzt ausgeübten Beruf erheblich gefährdet oder gemindert ist.
-am 06.10.2015 | 14:25
Ich bin hier stillschweigend davon ausgegangen, dass Sie vor 02.01.1961 geboren sind. Denn ansonsten kommt es bei dem geschilderten Leistungsvermögen von mehr als 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zu einer Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag. Entweder hat der Rentenversicherungsträger mit der Undeutung einen Fehler gemacht oder das vom Rentenversicherungsträger festgestellte Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt liegt nicht über sondern unter 6 Stunden täglich.
****am 06.10.2015 | 14:33
Legen sie Widerspruch ein gegen die Ablehnung der LTA und bitten um Einsicht in die medizinische Akte wenn sie die EM nicht wollen (wäre wahrscheinlich nur eine befristete EM). Spätestens im Rentenverfahren wird man aber merken das die Umdeutung wohl zu Unrecht erfolgte.
Soledadam 06.10.2015 | 15:11
Brief 1 Ablehnung LTA wegen fehlender Besserungsprognose und Feststellung Erwerbsminderung Hinweis auf Prüfung zur Umdeutung Brief 2 Umdeutung, da die Reha von einer Erwerbsminderung ausgeht
=//=am 07.10.2015 | 10:07
Die Einschätzung des Leistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch den Sozialmedizinischen Dienst der DRV stimmt nicht immer mit der Feststellung der Klinikärzte überein. Vermutlich wurde durch die DRV ein Leistungsvermögen von 3 - unter 6 Stunden festgestellt, von der Klinik mehr als 6 Stunden. Legen Sie gegen den Ablehnungsbescheid der LTA Widerspruch ein. Dieser sollte durch Ihren behandelnden Arzt gut begründet werden. Siehe auch Antwort von @****.
Soledadam 07.10.2015 | 10:38
Habe gerade erfahren, dass der SMD der DRV nicht mit der Reha übereinstimmen konnte, er sieht mich für unter 3 std arbeitsfähig. Medizinischer Teil des Rentenantrag ist abgeschlossen
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