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Experten-Antwort

Volle EM Rente, Übergangsregelung, noch krankgeschrieben

von Demendi22.12.2019 | 07:54
104 Ansichten
5 Antworten
Hallo, hoffe auf Hilfe und bin kurz vor Weihnachten ziemlich ratlos. Ich habe glücklicherweise die Volle EM-Rente bekommen. Sie wird allerdings im FEB. 2020 erst ausgezahlt. Habe gestern bei der KK angerufen, die meinten mein Anspruch ist erloschen, da ich ja Rentner bin. Okay dachte ich, aber wie soll ich die Zeit bis Feb. Überbrücken? Die Arbeitslosmeldung hat nicht funktioniert, weil ich ja noch krank geschrieben bin. Gemeldet hab ich mich schon beim Arbeitsamt. Wieso darf die Rentenversicherung die Rente erst im FEB zahlen, obwohl der Eintritt der Erwerbsminderung schon am 1.8.18 war? Ich verstehe das nicht. Auch wurde mir ein Hinzuverdienst abgezogen, obwohl ich keine Einnahmen habe seit 22.6. 19 Ich habe die EM- Rente wegen eines Widerspruchs erhalten. Nun bittet mich die RV mich zu entscheiden ob ich ihn aufrecht erhalte oder zurück ziehe. Was ist da das Richtige? Werde mich morgen beraten lassen. Hoffe aber schön hier Hilfe und ein paar Antworten zu bekommen. LG Demendi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.12.2019 | 12:49

Hallo Demendi,

erst wenn dem Rentenversicherung die Unterlagen vorliegen, welche Leistungen von anderen Trägern im Nachzahlungszeitraum gezahlt wurden, kann die Nachzahlung abgerechnet werden. Wenn Erstattungsansprüche vorliegen, muss der Rentenversicherungsträger die Nachzahlung vorläufig einbehalten.

4 Antworten

Vermutungam 22.12.2019 | 09:53
Der Rentenbeginn richtet sich nach dem Leistungsfall, der Antragstellung und danach, ob es sich um eine befristete oder unbefristete Erwerbsminderungsrente handelt. Aufgrund Ihrer Angaben können hier nur Vermutungen angestellt werden, die aber nicht weiterhelfen. Sie können sich telefonisch erkundigen (Telefonnummer steht auf dem Rentenbescheid) oder suchen eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung auf. Diese Stellen können Ihnen ganz gezielt Auskunft geben.
Schadeam 22.12.2019 | 09:55
Eine kurze Meldung an die DRV dass das KG abgelaufen ist und Sie kein ALG erhalten. Dann wird der Rentenbeginn sofort und nicht erst ab dem 7. Monat sein. Ganz einfache Lösung des Problems. :)
Mondkindam 23.12.2019 | 08:32
Beginnt Ihre Rente erst im Februar 2020 (Zeitrente) oder beginnt Ihre Rente bereits früher und die laufende Zahlung ist ab Februar 2020 und die Nachzahlung wurde wegen Abrechnung mit der Krankenkasse vorläufig einbehalten?
Demendiam 23.12.2019 | 09:19
Hallo Mondkind Rentenbeginn ist 2018, und die Ratenzahlung ist erst ab FEB. Die Rente wurde einbehalten wegen der Nachzahlung und der Verrechnung mit der Krankenkasse. Die KK hat gesagt die brauchen NIEMALs zwei Monate dafür. KK schickt mir einen Bescheid. Gehe dann damit zur RV und hoffe dass die schon vor FEB zahlen. Weil ich das letzte Krankengeld im November bekommen hab. Damit entsteht eine Lücke von drei Monaten. Hoffe die machen das dann! Weiß sonst nicht wie ich über die Runden kommen soll.
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