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Experten-Antwort

volle Em Rente Überprüfung

von Rentenempfänger12.04.2017 | 09:48
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4 Antworten

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Hallo,ich erhalte seit 2013 die volle Em Rente bis zum Eintritt ins Rentenalter.Nun meine Frage.Gibt es im Alter von 62 Jahren noch Kontrollen bei der DR,vor allem nach Antritt eines Nebenjobs.Ich möchte gerne an 2 Tagen die Woche einen kleinen Nebenjob machen.Es wären 2,5 Std. proTag,also 5 Std die Woche.Enstehen mir dadurch Nachteile,dass die Rente evt.gekürzt wird,oder ich verpflichtet werde wieder mehr zu arbeiten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentenempfänger,

ob eine Überprüfung Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung ansteht, kann Ihnen nur Ihr Rentenversicherungsträger beantworten. Allgemein gültige Regelungen hierfür gibt es nicht.

Bei einer Beschäftigung von unter 3 Stunden täglich liegt grundsätzlich weiter volle Erwerbsminderung vor. Der Rentenversicherungsträger kann Sie nicht dazu verpflichten, mehr zu arbeiten.

Ob Ihnen die Rente gekürzt wird, hängt von der Höhe des Hinzuverdienstes ab. Bis zum 30.06.2017 gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich für die Rente in voller Höhe (zweimaliges Überschreiten bis zum Doppelten erlaubt), ab dem 01.07.2017 gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Bei 5 Stunden wöchentlich müssten Sie aber schon einen recht hohen Stundenlohn haben, um diese Grenzen zu überschreiten.

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3 Antworten

Schorscham 12.04.2017 | 13:55
Er KANN aber trotzdem eine Überprüfung der Erwerbsminderung veranlassen. Ob er es tatsächlich macht, steht auf einem anderen Blatt, das kein Außenstehender kennt. MfG
Rentenempfängeram 12.04.2017 | 18:05
Danke
W*lfgangam 12.04.2017 | 20:03
Nachtrag: Wenn Sie 35 Versicherungsjahre und einen Schwerbehindertenausweis/GdB 50 haben, wechseln Sie in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und das Thema mögliche Nachprüfungen bei Hinzuverdienst wg. EM-Rente ist erledigt. Ohne GdB 50 steht bei 35 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 an. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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