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Experten-Antwort

Volle EM-Rente und Abfindung

von Michael09.12.2021 | 06:37
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Hallo ich hab da mal eine frag mir wurde jetzt einen aufhebungsvertrag angeboten wie sieht es damit aus wird es auf die Rente angerechnet hab da mal etwas raus kopiert und hier eingeführt Das zwischen der Firma und dem Mitarbeitenden bestehende Arbeitsverhältnis wird zur Vermeidung einer Kündigung aus ausschließlich betriebsbedingten Gründen auf alleinige Veranlassung der Firma unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist mit Ablauf des 31.12.2021 beendet. Die Firma erklärt einseitig, dass sie ohne Abschluss dieses Aufhebungsvertrages die betriebsbedingte Kündigung zum gleichen Zeitpunkt ausgesprochen hätte. Hab bis jetzt noch nicht zugestimmt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

echte Abfindungen, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nicht als Hinzuverdienst bei einer Rente wegen Erwerbsminderung anzurechnen.

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4 Antworten

Siehe hieram 09.12.2021 | 07:17
Hallo Michael, den Text sollten Sie von einem prüfen lassen, der sich mit Arbeitsrecht auskennt! Zur Anrechnung bei der EM-Rente ist zu beachten: Zahlungen aus einem einem Arbeitsverhältnis, dass nach Rentenbeginn noch bestand (ist hier der Fall), werden als 'Hinzuverdienst' berücksichtigt. Dies gilt auch für Einmalzahlungen z.B. für Abgeltung von aufgelaufenen Überstunden oder Zahlung von Resturlaub, der nicht genommen werden konnte. Die Rentenversicherung interessiert also eigentlich nur, wann genau was wofür bezahlt wurde/wird. Wenn im Zusammenhang mit einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages vereinbart wird, dass wegen des Verlust des Arbeitsplatzes ein Betrag x als Entschädigung bezahlt wird, dann handelt es sich um eine 'Abfindung', die in die Zukunft gerichtet und nicht aus bereits erworbenen Ansprüchen entstanden ist (wie eben z.B. alter Urlaub oder Ü-Stunden). Dann, und nur dann, wird die Abfindung NICHT als Hinzuverdienst berechnet, auch wenn die Zahlung tatsächlich dann erst nach 31.12. erfolgt. Es darf der Betrag auch nicht vermischt werden mit Urlaub/ÜSt., es muss (!) getrennt abgerechnet werden, sonst ist der gesamte Betrag Hinzuverdienst. Wenn Sie also noch 20 Tage Urlaub haben, die bis Ende Dezember nicht mehr abgebummelt werden können/konnten und deshalb der Betrag ausbezahlt wird, dann ist dies Hinzuverdienst. Die 35 Überstunden auch. Aber die drei Gehälter, die Ihnen den Abschied versüßen sollen, sind dann 'Abfindung'. Das dazu schon erst mal vorweg. Ansonsten kommt es evtl. auch noch drauf an, ob Sie Teil-EM-Rente bekommen oder volle. Da muss man dann noch mal genauer ins Detail gehen. Denn da käme dann auch noch Anspruch ALG mit ins Spiel... Also Bedingungen zur Aufhebung erst einmal mit Fachanwalt klären und dann (auch mit seiner Hilfe) die Zahlungsmodalitäten optimal aushandeln. Viel Erfolg und alles Gute!
Michaelam 09.12.2021 | 07:32
Ich bekomme die volle EM Rente verstehe ich das richtig die Abfindung darf nicht als Zuverdienst gerechnet werden Der Rest Urlaub schon der fällt unter normales Einkommen muss aber getrennt aufgeführt sein damit könnte ich leben
Michaelam 09.12.2021 | 08:40
Aufteilung auf zwei Lohnzettel Wenn man denn resturlaub auf einen und die Abfindung auf den zweiten Lohnzettel macht dann ist ja eine klare Trennung gegeben wäre ja eine Lösung
Michaelam 09.12.2021 | 11:42
Dann hab ich ja Glück gehabt Dachte schon das diese auch als hinzuverdienst gerechnet wird
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