Hallo Harald2018,
wenn die Tätigkeit im Inklusionsbetrieb nicht unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgeübt wird, liegt weiterhin volle Erwerbsminderung vor. Dies ist in der Regel beim Übergang von der Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderter in einen Inklusionsbetrieb zunächst der Fall.
Eine Entscheidung ist aber letztlich nur im Einzelfall möglich. Sie sollten deshalb konkret bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachfragen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.