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Experten-Antwort

Volle EM-Rente und Mini-Job - Befreiung sinnvoll?

von Stern_des_Südens14.02.2022 | 10:55
125 Ansichten
3 Antworten

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Wie verhält es sich grundsätzlich beim Bezug einer vollen EM-Rente und einem (gesundheitlich möglichen) Mini-Job parallel dazu HINSICHTLICH der später einmal umgewandelten Altersrente? Ist folgende Überlegung richtig: 1) Aufgrund der in der EM-Rente enthaltenen Zurechnungszeit wird ein versicherunspflichtiger Mini-Job bei der umgewandelten Altersrente regelmäßig ins leere laufen, d.h. er wird sich nicht rentensteigernd auswirken können. 2) Anders beim Mini-Job MIT Befreiung: Hier gibt es Zuschlagsentgeltpunkte außerhalb der Rentenberechnung, so dass diese Entgeltpunkte später einmal grundsätzlich ON TOP kommen werden Ist das so richtig? (das Thema: "Grundrentenzuschlag" lasse ich bewusst außen vor, da könnte der Sachverhalt auch anders herum sein)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stern_des_Südens,

der Antwort von "rosebud" ist nichts hinzuzufügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

rosebudam 14.02.2022 | 13:16
zu 1) Ja, regelmäßig ist es so. zu 2) Nein, da liegen Sie falsch. Auch Zuschlagsentgeltpunkte aus Minijob (mit Befreiung) liegen nicht außerhalb der Rentenberechnung, d. h. sie zählen zur Summe der Entgeltpunkte und erst anschließend erfolgt die Besitzschutzprüfung (= Vergleich, ob bisherige persönliche Entgeltpunkte höher sind und damit weiter zu berücksichtigen).
Berndam 14.02.2022 | 23:59
zu 1. Das ist nicht mehr in Stein gemeißelt, gut möglich, dass ein paar Monate zu den 33-35 Jahren für die Grundrente fehlen, das könnte der rentenversicherungspflichtige Minijob ggf. ausgleichen.
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